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Passend hierzu. Ab wann insolvent? Blick in die Insolvenzordnung. (Fußball allgemein)

Strobedo, Freitag, 28.10.2016, 17:43 (vor 3014 Tagen) @ dennis2502

§§ 16 bis 19 InsO

Eröffnungsgrund des Insolvenzverfahrens ist (abschließende Aufzählung):

a. Zahlungsunfähigkeit
b. Drohende Zahlungsunfähigkeit (bei Beantragung durch den Schuldner)
c. Bilanzielle Überschuldung (= negatives Eigenkapital) und negative Fortführungsprognose des Unternehmens (nur für juristische Personen [z.B. KapG und e.V.] und kapitalistische Personengesellschaften; sollte der FCK drunter fallen)


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