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Sepp, Dienstag, 10.01.2017, 21:04 (vor 3321 Tagen) @ deportiva

Die DFL sieht es wie Jarou9.

"Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Club nach dem Ende der Ausleihe besteht."

quelle DFL


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