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Durchführungsbestimmungen des DFB (BVB)

Wiethy, Dortmund, Mittwoch, 01.03.2017, 14:11 (vor 3206 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Tag zusammen,
nach all den Diskussionen um die gestrige Spielabsage stellt sich mir eine Frage: Wenn ein Verein wie Lotte - und wir reden hier immerhin über einen Verein der mittlerweile in der 3. Liga spielt und nich über Teutonia Watzenborn - nicht in der Lage ist, seinen Spielbetrieb im eigenen Stadion angemessen durchzuführen, müsste man nicht dann irgendwann einmal über entsprechende Strafen seitens des DFB nachdenken? Klar, zu einer kurzfristigen Spielabsage kann es immer und wohl auch nahezu überall kommen, aber wenn bereits 2 Liga-Spiele abgesagt werden mussten, dazu ein Pokalspiel und ein weiteres auch nur so gerade eben über die Bühne gebracht werden konnten und auch für die nahe zukunft kaum besserung in Sicht ist, dann muss man doch zumindest mal Hinterfragen, wie es dazu kommen konnte und ob es dort Versäumnisse seitens des Vereins gegeben hat, die entsprechend sanktiniert gehören. Denn mit Verlaub: Es gab und gibt auch andere Vereine in den Ligen, die nicht solche Probleme mit ihrem Platz haben.

Vllt kennt sich hier ja jemand aus, ob es entsprechende Statuten im Regelwerk des DFB gibt?

SGG


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