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Weitere AGB-Änderung - Überschreibungen (BVB)

moudta, Donnerstag, 15.06.2017, 00:17 (vor 2500 Tagen) @ Schnippelbohne

Hier noch die Originalregelung des Effzeh:
"Aus Gründen der Fairness gegenüber den Dauerkarteninteressenten auf der Warteliste ist die Übertragung einer Dauerkarte grundsätzlich nur an Verwandte ersten oder zweiten Grades möglich. Als Nachweis ist eine Kopie aus dem Familienstammbuch vorzulegen. Pro Dauerkartenplatz wird für die Umschreibung eine Gebühr in Höhe von 20 Euro berechnet. Das Formular für die Übertragung finden Sie hier."


Also das Argument kann ja bei uns nicht ziehen.
;-)


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