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Genehmigung von Choreos (BVB)

Scrutinizer, Donnerstag, 20.07.2017, 18:02 (vor 2443 Tagen) @ labernet85

Außerdem dürfen BVB-Fans nach diesem DFB-Urteil „Choreografien nur noch nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Verein durchführen“, bei Auswärtsspielen ist zusätzlich die Abstimmung zwischen beiden Klubs erforderlich. „Wird davon abgewichen oder kommt es im Rahmen von Choreografien zu Pyrotechnik oder anderer unsportlicher Verhaltensweisen, dann sind bis Ende der Spielzeit 2017/2018 alle Dortmund-Choreografien verboten“, heißt es im Urteilstext.

Ich stehe vielleicht auf dem Schlauch, aber der Sinn erschließt sich mir nicht.

Was glaubt der DFB damit in der Praxis zu erreichen, außer für Bürokratie zu sorgen? Und gibt es überhaupt eine Definition für Choreo? Ist es eine Choreo, wenn zwölf Leute auf der Süd mitten im Spiel die Jacken ausziehen, jeder ein Shirt mit einem Buchstaben anhat und damit die Worte "Scheiß Bullen" bilden?


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