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Kwiat, Dienstag, 12.09.2017, 10:40 (vor 3293 Tagen) @ RE_LordVader

zugegeben.
Aber ich wollte auch nicht sagen, dass das komplett das gleiche ist, nur dass man halt gewisse Voraussetzungen selbst schaffen muss um gewisse Angebote wahr zu nehmen.

Aber zu sagen: Er hat keine Lust die Voraussetzungen (internet) zu schaffen, also ist das ein Fall für den Verbraucherschutz ist mMn halt auch nicht treffender.
Klar kann das in einem Fall persönlich durchaus nachvollziehbar sein, sich gewissen Sachen freiwillig zu verweigern, überhaupt keine Frage. Nur ist das dann eine sehr schlechte Basis sich zu beschweren das man die Vorteile nicht nutzen kann...

Und das Argument: Früher (tm) ging das auch ohne ist doch auch eher mager. Früher (tm) konnte man auch Fernsehen kucken ohne Zusatzgeräte etc etc.

Aber nochmal: Ich finde diese Art der "Monopolaufweichung" auch extrem beschissen. Und dass es nicht funktioniert ist für Betroffene nochmal schlechter. Das will ich überhaupt nicht schönreden.
Ich wollte nur aufzeigen, dass diese Art der Argumentation IN MEINEN AUGEN nicht die richtige Stoßrichtung ist...

Das ist doch sowieso der Witz. Ein Monopol ist erst dadurch aufgehoben, daß es mehrere Anbieter für DASSELBE Produkt gibt. Aber das ist noch 'n anderes Thema...


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