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Für mich sollte die richtige Überschrift lauten (Fußball und Sport allgemein)

Kulibi77, Freitag, 03.11.2017, 19:00 (vor 3237 Tagen) @ Sascha

rein rechtlich durchaus möglich dass es eine legitime Notwehr war.

Es gibt auch Urteile von deutschen Gerichten dass man sich mit Gewalt gegen "anrauchen" oder "mit Bier bespritzen" wehren darf. Nur zur Erinnerung für den nächsten Stadionbesuch! ;-)

PS: Der Deutsche Straftatbestand der Beleidigung ist ein Witz aus dem 18. Jahrhundert. Abschaffen.


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