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Auba-Suspendierung (BVB)

Erfolgsfan, Freitag, 17.11.2017, 19:42 (vor 2323 Tagen) @ Basti Van Basten

Natürlich nicht. Aber dieses Jahr wurde bereits ein Anschlag auf die Mannschaft verübt. Sollten die Vorkehrungen da nicht vielleicht ein bisschen besser sein?


Warum? Wenn einer unserer Spieler in Begleitung das Trainingsgelände betritt, muss der Pförtner doch nicht gleich einen Anschlag vermuten oder gleich im Präsidium nachfragen, ob das abgesegnet wurde.

Unter professionellem Sicherheitsmanagement stelle ich mir vor, dass die arme Sau am Eingang eben genau nicht diese Entscheidung treffen muss, ob Personen ohne regulären Zutritt ausnahmsweise aufs Gelände dürfen.

Wer nicht im Vorfeld auf einer Liste steht, die der Pförtner auf dem Tisch hat, kommt nicht rein.

Es kann doch nicht sein, dass ein Spieler jede Begleitung mit auf das Betriebsgelände nehmen kann. Könnt Ihr etwa beliebige Personen durch normalerweise nicht zugängliche Bereiche eures Arbeitgebers führen?


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