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Videobeweis abstrus (Spieltage)

Kulibi77, Dienstag, 06.02.2018, 23:17 (vor 2919 Tagen) @ FullHD

Und er hat versucht sich am Kopf des Bremers die Frisur zu richten oder wie genau sollte man das nicht als (versuchten) Kopfstoß bewerten?
Und ja, von dem Kopfstoß geht sicher keine Gefahr für Leib und Leben aus. Bei einem Schlag muss der Gegner allerdings genauso wenig direkt KO gehen, damit es rotwürdig ist. Die Tat zählt, nicht die Auswirkung

Für die Regel entscheidend ist es, dass es einem "Schlag" bzw. "übermäßiger Härte / Brutalität" gleich kommt. Die Regel selbst sagt es ist keine Tätlichkeit, "wenn die eingesetzte Kraft vernachlässigbar war". Ja, es ist provokant, es ist unsportlich (=Gelb), aber doch nichts brutales oder ein echter Schlag.


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