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Wirklich total sinnvoll (Fußball und Sport allgemein)

Weeman, Hinterm Knauber, Dienstag, 27.03.2018, 15:56 (vor 2837 Tagen) @ Kulibi77
bearbeitet von Weeman, Dienstag, 27.03.2018, 16:00

Gibt es da vielleicht eine internationale Regel?
Ich meine mich beim Fall Badstuber daran zu erinnern, dass ein Spieler nur verliehen werden darf, wenn er nach der Leihe noch ein Jahr Vertrag beim abgebenden Verein hat. Oder so ähnlich.

Edit: § 5, Abs. 2 der Lizenzordnung Spieler "Die Ausleihe muss sich
mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen.
Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem
verleihenden Club nach dem Ende der Ausleihe besteht."


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