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SPON: Bundesverfassungsgericht- Bundesweite Stadionverbote sind zulässig (Fußball und Sport allgemein)

Kulibi77, Samstag, 28.04.2018, 00:37 (vor 3060 Tagen) @ Zoon

Aber Gefahrenabwehr wäre ein triftiger Grund?

Aber ja doch. Ich zitiere mal aus der Pressemitteilung des BVerfG: "Nach der Begründung des Bundesgerichtshofs liegt ein Sachgrund in der Gefahr, dass von den Betroffenen künftig Störungen bei Sportveranstaltungen zu besorgen seien. Die Annahme einer solchen Gefahr dürfe sich dabei nicht auf subjektive Befürchtungen stützen, sondern müsse auf objektiven Tatsachen beruhen. Dieser Ausgangspunkt entspricht den dargelegten verfassungsrechtlichen Anforderungen".

Im hier gefragten Sinne ist "Gefahrenabwehr" nicht relevant. Gefahrenabwehr ist Aufgabe des Staates und nicht von Privatpersonen.


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