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Matching Right = Erstverhandlungsrecht (BVB)

CorranHorn, Donnerstag, 12.07.2018, 13:09 (vor 2980 Tagen) @ Nolte

Nein, ich meine schon die Kaufoption. Auch hier bin ich bisher davon ausgegangen, dass Spieler und der Verein, der ihn leiht, bereits einen Vorvertrag für die Zeit danach aushandeln, der eben dann in Kraft tritt, falls der Verein die Option zieht.

So ist es auch.
Mag sein dass es irgendwann mal bei irgend einem Spieler eine Ausnahme gab, aber generell ist es genau so.


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