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Köln Fan wegen Hopp beleidigung Verurteilt (Fußball und Sport allgemein)

Kulibi77, Freitag, 28.09.2018, 13:15 (vor 2648 Tagen) @ Matze0989

Das Versammlungsgesetz des Bundes verbietet Vermummungen bei "bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen".

Ein Fußballspiel ist eine öffentliche Veranstaltung. Dass sich der Rest des Gesetzes eher mit Demonstrationen im Sinne von Art. 8 GG beschäftigt ist vollkommen unerheblich.


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