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Polizei ermittelt wegen Schalker Ultra-Banner (Fußball und Sport allgemein)

Guido, Dienstag, 11.12.2018, 08:36 (vor 2572 Tagen) @ Sascha

"Freiheit für Sergej W" - die Freiheit für jemanden fordern, ist nicht verboten.


§ 140
Belohnung und Billigung von Straftaten
Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Abs. 3, nach den §§ 176a und 176b, nach § 177 Absatz 4 bis 8 oder nach § 178, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,

1.
belohnt oder

2.
in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


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