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Rechtliche Frage zum Thema D.Hopp (Spieltage)

YUMADBRO, Sonntag, 23.02.2020, 15:31 (vor 2424 Tagen) @ Burgsmüller84

:-)

Verstehe schon, was du meinst.

Wobei es zu deinem Beispiel jedoch noch Unterschiede gibt..denn theoretisch könnte diese fiktive Person mit Instagram-/ Twitter-/ usw. Accounts zum virtuellen Leben erweckt und "besungen" werden.

Aber gut, wäre natürlich Quatsch, das zu tun und viel Aufwand für ein bisschen Singen. :-)


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