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libertador, Dienstag, 20.10.2020, 08:16 (vor 2189 Tagen) @ HoschUn

Eine Meinungsfreiheit, die in Deutschland in dieser Form u.U. sogar strafbar ist. §166 StGB.

1. Die Mohammed-Karikaturen sind von deutschen Gerichten nicht als Beleidigungen eingeordnet worden: openjur.de/u/440363.html

2. Unterricht ist ein besonderer Raum, indem man auch verbotene Symbole oder Zeichnungen zeigen dürfte, um diese zu besprechen.


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