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Mediamarkt gewinnt vor OVG Münster (Corona)

Textmarker, Ort, Montag, 22.03.2021, 11:39 (vor 2033 Tagen) @ Sascha

Aber es wurde doch ausdrücklich darauf verwiesen, dass zB der Lebensmittelhandel "ungleich" bzw. bevorzugt behandelt werden darf.

Insoweit besteht hier kein Anlass zur Sorge.


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