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Macht es einen Unterschied, ob man mit Bezug auf den Verein, für den man spielt, beleidigt wird (Spieltage)

PePopp, Sonntag, 19.12.2021, 17:28 (vor 1766 Tagen) @ Franke
bearbeitet von PePopp, Sonntag, 19.12.2021, 17:32

oder mit Bezug auf Nationalität, Abstammung, Hautfarbe oder Geburtsland?

Ja, macht es. Das eine ist eine "einfache" Beleidiung (185 StGB), das andere eine Verhetzende Beleidigung (192a StGB). Neben der höheren Strafandrohung wird erstere auch nur auf Antrag verfolgt, während bei letzterer die Staatsanwaltschaft auch von sich aus tätig werden kann. Gegebenenfalls kommt natürlich auch noch Volksverhetzung (130 StGB) infrage.

Und übrigens absolut zurecht.


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