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Schulz wollte letzten Sommer mit Hertha nicht mal reden (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 19.07.2023, 14:29 (vor 1159 Tagen) @ markus

Doch, Markus ist es. Du zahlst ja den gesetzlichen Zinssatz noch on top.

Und die Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung (BAG, 2 AZR 474/07, juris) halt nicht gegeben sind, wird's halt schwierig. Du bräuchtest nämlich objektive Tatsachen, die den Verdacht eines erheblichen Pflichtverstoßes begründen.

Und hier handelt es sich um eine Straftat, die, wenn sie denn überhaupt geschehen ist, im privaten Bereich befindlich ist.


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