Willkommen im BVB-Forum

Tatsache / Definition (BVB)

PePopp, Freitag, 15.12.2023, 10:38 (vor 993 Tagen) @ Klopfer

Eigentlich sollten wir das nicht einfach hinnehmen, evtl Einspruch einlegen. Wenn wir dann nicht 4. werden haben wir im Sommer dann vielleicht noch die Chance auf dem Rechtsweg.


Wenn wir mit dem Quatsch jetzt anfangen und wir am letzten Spieltag keine Ahnung vom rechtskräftgen Tabellenstand haben, weil noch einige Klagen ausstehen, dann macht Fußball gucken wirklich keinen Sinn mehr.

SGG
Klopfer

Mal unabhängig davon, dass die Idee wegen der Entscheidung Einspruch gegen die Spielwertung einzulegen völlig absurd und aussichtslos ist (die Kosten dafür würde ich demjenigen persönlich in Rechnung stellen), muss ein Einspruch gegen die Spielwertung innerhalb von 2 Tagen nach Ende des Spiels erfolgen um sowas zu verhindern.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread: