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Böllerwerfer "bemerkenswert lange" in U-Haft (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 28.12.2023, 14:35 (vor 889 Tagen) @ Abseits

Darauf wird dir niemand eine wirklich sinnvolle Antwort geben können. Grundsätzlich geht Untersuchungshaft nur bei Vorliegen eines Haftgrundes. Das sind in der Regel Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr.

Ob das hier vorhanden ist, kann dir niemand ohne Aktenkenntnis sagen. Es ist nicht bekannt, ob der Beschuldigte ggf Verbindungen ins Ausland hat und die Bindungen nach Deutschland eher gering sind oder ob es Versuche gegeben hat, die eigene Tatbeteiligung zu verschleiern oder auf Zeugen einzuwirken.


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