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Ein Drittel wird zur Bewährung ausgesetzt. (Fußball und Sport allgemein)

Ulrich, Montag, 22.04.2024, 20:59 (vor 593 Tagen) @ Franke

U-Haft ist keine vorgezogene Strafe.


Naja, Fakt ist aber: Er sitzt schon im Gefängnis. Und U-Haft wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet.

Ein knappes halbes Jahr hat er abgesessen. Herbst 2025 kommt er wieder raus.

Vielleicht erzählt er ja künftig Fußballfans, wie scheiße so eine Aktion ist.

Zumindest früher war Bayern bei vorzeitigen Haftentlassungen bzw. offenem Vollzug recht zurückhaltend. Zumindest, so lange es nicht um prominente Fußball-Manager geht ;-)


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