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Stellungnahme der DFL zur Auseinandersetzung mit DAZN (Fußball allgemein)

AGraute, Freitag, 26.04.2024, 20:22 (vor 11 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Quelle dfl.de

Die Angebote der DAZN Limited waren nicht ausschreibungskonform und wurden deswegen bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Das von DAZN nachträglich eingereichte Dokument einer Bank ändert an der Entscheidung über die anderweitige Vergabe nichts. Für die von DAZN geforderte Rücknahme der Entscheidung gibt es keine Grundlage und keine Berechtigung.

Sollte DAZN die Schiedsklage einreichen, ist die DFL für ein solches Verfahren gut aufgestellt.


Die DFL scheint sich ziemlich sicher zu sein. Dennoch wird uns das Thema noch etwas begleiten.


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