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Inneneinblicke in das besetzte Gebäude der HU in Berlin: (Sonstiges)

Schnippelbohne, Bauernland, Dienstag, 28.05.2024, 13:22 (vor 602 Tagen) @ Grigori

Damit man mal sieht, wessen Geistes Kinder diese angeblichen Studenten sind.

https://x.com/JFDA_eV/status/1795114002034401399?s=19

Diese Szene gehört durchleuchtet und deren Helfer und Helfershelfer der Gerechtigkeit zugeführt.


Die in dem Video getätigte Einordnung des Begriffs "Intifada" durch diesen von dir verlinkten Account, zeigt aber auch einfach den krassen historischen Analphabetismus (oder ist es bewusste Ignoranz?), der in diesem Spektrum herrscht.
Lächerlich ist auch der Hinweis, dass die Parole "From the river to the sea..." durch die Polizei Berlin verboten sei. Ich wusste gar nicht, dass die Bullen bei uns auch schon Rechtsprechung machen.

Nach recht einhelliger Meinung im Zusammenhang mit der Störung des öffentlichen Friedens/Billigung von Straftaten strafbar nach § 140 II StGB. Dazu braucht es im Übrigen nicht zwingend Rechtsprechung. Wir haben in Deutschland kein Case Law, sondern kodifiziertes Recht. Urteile dienen der Auslegung von Gesetzen, sind diesen aber untergeordnet (anders im Common Law). Man kann Gesetze also auch ohne flankierende Rechtsprechung anwenden.


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