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Queere deutsche Person an Ungarn ausgeliefert - trotz Veto des BVerfG (Politik)

北原キッカーズ, Mittwoch, 03.07.2024, 15:24 (vor 542 Tagen) @ Fred789

Ja und? Das Veto kam zu spät, „Frist nicht eingehalten“. Passiert. Rechtlich ist das einfach durchaus okay alles. Die sexuelle Gesinnung spielt dabei eigentlich keine Rolle und sollte auch nicht medial als signifikannt hochgespielt werden. Was wäre denn, wenn sie sich weiblich sieht und hetero gewesen wäre? Es hätte niemanden interessiert, definitiv. Warum soll eine Person, die sich als „queer“ bezeichnet, da jetzt eine besondere Stellung bekommen sollen bei einem Verfahren, wo es gar nicht um deren sexuelle Neigungen geht?


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