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Ist das ekelhaft (BVB)

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 18.12.2024, 20:39 (vor 586 Tagen) @ stfn84

Da wird wohl etwas verklärt.
Es geht vermutlich darum, dass im Falle eines einseitigen Aufkündigens des Deals Schadenersatzansprüche der Aktionäre möglich sind, sofern die durch die Kündigung entstehende Finanzlücke nicht geschlossen wird.

Das einseitige Aufkündigen des Deals war aber überhaupt nicht Gegenstand der Anträge. Was sollte dann eine derartige Einlassung?


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