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Klopfer ⌂, Dortmund, Montag, 27.01.2025, 15:23 (vor 507 Tagen) @ Karsten

Es dürfte in jedem Fall die Kündigung des Vertrags jedenfalls ermöglichen.


Aber vermutlich auch nur dann, wenn man kurz danach reagiert, oder? Ich kann schlecht vier Wochen später kommen und den Vertrag deswegen kündigen wollen. Somit wird das wohl leider nicht passieren.

Es ist noch nicht einmal eine Woche her.


SGG
Klopfer


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