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Nur eine Grundsatzfrage (BVB)

stfn84, Köln, Mittwoch, 28.05.2025, 18:33 (vor 520 Tagen) @ NeusserJens

Obwohl ich durchaus der Meinung bin, dass im Sinne von Rechte-und-Pflichten (als untrennbare Kombination!) von Mitgliedern nicht zu viel verlangt ist, dass man zur Wahrung seiner Rechte auch seine Pflicht der Anwesenheit erfüllen müsste.

Aber warum soll das zum Beispiel strenger gehandhabt werden als beispielsweise die Teilhabe an politischen Wahlen oder JHV von Unternehmen?


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