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Pit Gottschalk schreibt auch etwas zur aktuellen BVB-Situation (BVB)

markus, Dienstag, 03.06.2025, 09:58 (vor 462 Tagen) @ NeusserJens

Ohne den Sponsoring Deal zu kennen könnte der eV (Präsidium) natürlich den / die Geschäftsführer anweisen den Deal rückabzuwickeln, auch wenn das möglicherweise Vertragsstrafen zur Folge hätte.


Das gibt der Gesellschaftsvertrag so eigentlich nicht her, nein.

Nur zum Verständnis: Wir reden über den Vertrag zwischen e.V. und KGaA? Wenn ja: Kann man diesen kündigen oder nachverhandeln? Ist der Vertrag einsehbar?

Genauso wichtig, wie mitbestimmen wollen, ist nämlich aus meiner Sicht, dass man sich an vereinbarte Spielregeln hält.


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