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Mal eine rein hypothetische Frage (Fußball und Sport allgemein)

ooohflupptnicht, Rüttenscheid - Gute Zeit, Dienstag, 11.11.2025, 13:57 (vor 80 Tagen) @ MarcBVB

Ist diese Unterscheidung seit 2017 (Filmspeler-Urteil, EUGH) nicht egal?

Also nicht bei der theoretischen Strafzumessung, aber mWn ist der reine "Konsum" seitdem eindeutig illegal und keine "Grauzone" mehr.

P2P und damit gleichzeitiges Empfangen und Senden war vermutlich schon immer illegal. Aber die theoretische "Straffreiheit" bei einfachem Stream sollte es nach meiner Laienmeinung nicht mehr geben (so sie denn je realistisch war).


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