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Einladung des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2026 (BVB)

Zusammenfassung-Infos-by-CHS, Mittwoch, 21.10.2026, 16:54 (vor 3 Tagen)
bearbeitet von Redaktion schwatzgelb.de, Freitag, 23.10.2026, 08:17

Sie findet am 22.11.2026 ab 11 Uhr (Einlass 9:30 Uhr) in der Messe Dortmund (Westfalenhallen) in der Halle 3 (Eingang Nord), Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund statt. Sollte die Versammlung länger als bis 24 Uhr gehen, gilt diese natürlich auch für den 23.11.2026. Es ist eine reine Präsenzversammlung.

Tagesordnung:

1. Begrüßung
2. Feststellung der ordnunggemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit, Formalia
3. Ehrungen
4. Jahresbericht und Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr durch den Vorstand
5. Bericht des Wirtschaftsrates
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung des Vorstands
8. Antrag der Mitglieder Kießling, Dr. Langemeyer, Lörcher, Löttgen, Nowara, Prof. Dr. Reitemeyer, Ricken, Schwarz, Dr. Steden, Thiele, Treß, van Leeuwen, Watzke und Westerfellhaus vom 24.09.2026 auf Neufassung der Satzung sowie auf Beschlussfassung über die hieraus folgenden redaktionellen Anpassungen vom Grundwertekodex und Beitragsordnung

Antrag auf Satzungsänderung PDF-Dokument
8.1. Beschlussfassung über die Neufassung der Vereinssatzung
8.2. Beschlussfassung über die Anpassung des Grundwertekodex
8.3. Beschlussfassung über die Anpassung der Beitragsordnung

9. Wahl des Wirtschaftsprüfer
10. Wahl der Kassenprüfer
11. Anträge und Wünsche

Gruß

CHS

Reine Präsenzveranstaltung

Chill-Instructor, Fußball muss bezahlbar sein, Freitag, 23.10.2026, 15:02 (vor 19 Stunden, 25 Minuten) @ Zusammenfassung-Infos-by-CHS

Warum gibt es diesmal nicht wieder die hybride Möglichkeit?

Weil das letztes Mal alles etwas unausgereift war?

Irgendwie bleibt das Geschmäckle:
Aku kann gewählt werden -> hybrid
Es stehen keine Wahlen an -> alles beim Alten

Reine Präsenzveranstaltung

nico36de, Ruhrgebiet, Freitag, 23.10.2026, 18:29 (vor 15 Stunden, 58 Minuten) @ Chill-Instructor

Irgendwie bleibt das Geschmäckle:
Aku kann gewählt werden -> hybrid
Es stehen keine Wahlen an -> alles beim Alten

Geschmäckle???? Das ist wohl eher ein Offensichlichtlichle...

Aber was stört das schon einen Sonnengott und seine Fanboys hier, die sich letztes Jahre mit dem (vorgeschobenen) Argument der möglichst umfänglichen Beteiligungsmöglichkeiten für die hybride Veranstaltung eingesetzt haben.

Letztendlich ist der BVB aber eben auch nicht mehr als ein Teil des Fußballgeschäfts. Da sollte man nicht erwarten, dass die Geschehnisse rund um den Verein nicht ähnlich peinlich sein können wie an so vielen anderen Stellen im Fußball auch.

Einladung zur Hauptversammlung 2026

Zusammenfassung-Infos-by-CHS, Freitag, 23.10.2026, 08:34 (vor 1 Tag, 1 Stunden, 53 Min.) @ Zusammenfassung-Infos-by-CHS

Hiermit laden wir unsere Kommanditaktionäre ein zur ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG am Montag, den 23. November 2026, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr), in der Messe Dortmund (Westfalenhallen), Halle 3 (Eingang 2), Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2026, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB und des Berichts des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2025/2026; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2026
2. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025/2026
3. Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2025/2026
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025/2026
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026/2027 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2026/2027
6. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung in Ziffer 5 und Ziffer 6 von § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), in Ziffer 1 bis Ziffer 4 von § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie in Ziffer 1 und Ziffer 4 von § 20 (Inkompatibilität)
7. Beschlussfassung über die Änderung von Ziffer 9 in § 14 der Satzung (Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung) zur weiteren Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin, die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen vorzusehen.

Gruß

CHS

Erklärung Punkt 6 und 7

Zusammenfassung-Infos-by-CHS, Freitag, 23.10.2026, 08:40 (vor 1 Tag, 1 Stunden, 47 Min.) @ Zusammenfassung-Infos-by-CHS

Unter Punkt sechs gibt es keine großen Satzungsänderungen, es geht hauptsächlich um Namensänderungen (z.B. DFL in Bundesliga und BV in Ballspielverein).

Unter Punkt sieben geht es um die Ermächtigung, dass man eine virtuelle Hauptversammlung vornehmen kann.

Die anderen Punkte sind halt die gleichen wie in den Vorjahren.

Gruß

CHS

Wahlrecht weiterhin erst ab 18

fabian 1909, Dortmund, Donnerstag, 22.10.2026, 10:04 (vor 2 Tagen) @ Zusammenfassung-Infos-by-CHS

Ich entdecke einige positive Verbesserungen. Auch beim Wahlausschuss einiges besser, wenn auch so kompliziert vereckt, dass es sich nach einem Minimalkompromiss liest. Warum am Ende dann der Ältestenrat entscheiden soll, ist nicht wirklich kohärent. Naja, sei es drum.

Was ich aber wirklich nicht akzeptabel finde und da muss finde ich dringend noch mal ran, ist dass das Wahlalter bei 18 Jahren bleiben soll. Ich meine es geht hier um einen Sportverein. Für wen ist der Sportverein? Doch vor allem junge Menschen. Da muss ich mir doch Gedanken machen, diese auch einzubinden. Für mich nicht erklärbar, dass sie da nichts ändern wollen.

Mal so ganz praktisch

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 22.10.2026, 07:52 (vor 2 Tagen) @ Zusammenfassung-Infos-by-CHS

Bei einer umfassenden Satzungsänderung würde ich mir bei so einer Publikation eine übersichtliche Gegenüberstellung von alter Fassung, neuer Fassung und Begründung wünschen, um mir die teilweise doch kompliziert juristisch formulierte Inhalte und Änderungen nicht selbst erarbeiten zu müssen. Allermindestens hätte ich mir gewünscht, dass man die geänderten Passagen im Druck hervorhebt.

So glaube ich einfach, dass das für viele Mitglieder eher abschreckend ist.

Mal so ganz praktisch

Spekka, Freitag, 23.10.2026, 05:11 (vor 1 Tag, 5 Stunden, 15 Min.) @ Sascha

Ich hab gestern versucht das zu verstehen (wie Markus schrieb: man muss sich damit auseinandersetzen) und bin gescheitert. Didis Zusammenfassung hat geholfen, aber juristische Formulierungen sind mir ein Graus und ich versteh sie nicht und werde es auch nie. Ist am Ende dann so, dass ich mich enthalten müsste, weil - keine Meinung dazu. Und ich kenne die Leute, die daran gearbeitet haben alle und weiß, dass da kein Mist bei rumkommt…

Mal so ganz praktisch

uwelito, Wambel forever, Donnerstag, 22.10.2026, 23:19 (vor 1 Tag, 11 Stunden, 8 Min.) @ Sascha

Bei einer umfassenden Satzungsänderung würde ich mir bei so einer Publikation eine übersichtliche Gegenüberstellung von alter Fassung, neuer Fassung und Begründung wünschen, um mir die teilweise doch kompliziert juristisch formulierte Inhalte und Änderungen nicht selbst erarbeiten zu müssen. Allermindestens hätte ich mir gewünscht, dass man die geänderten Passagen im Druck hervorhebt.

So glaube ich einfach, dass das für viele Mitglieder eher abschreckend ist.

Das ist es. Habe den Text bisher nur sehr schnell gelesen. Aber ein paar Fragezeichen tauchen schon auf, z.B. bezogen auf „kann“-Optionen anstatt „muss“-Vorgaben im Wahlausschuss-Paragraphen. Aber wie gesagt, eine Blitzlektüre reicht für ein fundiertes inhaltliches Verständnis nicht aus. Für ein methodisches Vorgehen ist der Sonntag eingeplant.

Mal so ganz praktisch

Didi, Schweiz, Donnerstag, 22.10.2026, 09:36 (vor 2 Tagen) @ Sascha

Hier die inhaltlich wichtigsten Anpassungen der Neufassung im Vergleich zur bisherigen Satzung, nach Themen gegliedert:

Modernisierung der Kommunikation und Mitgliedermitteilungen

Neu: Möglichkeit, Erklärungen, Mitteilungen und Informationen in Textform zu übermitteln und Nutzung eines geschützten internen Mitgliederbereichs auf der Vereinswebsite für Bekanntmachungen. Ziel: zeitgemässe Kommunikationswege, vereinfachte Abläufe und Kostensenkung (Antrag),
Bisher: strengere Schriftformerfordernisse und weniger digitalisierte Veröffentlichungswege (alt)

Flexiblere und moderne Durchführung von Mitgliederversammlungen

Neu: ausdrückliche Regelungen für Präsenz-, hybride und rein virtuelle Mitgliederversammlungen mit dem Ziel, möglichst vielen Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen; spezielle Fristen- und Rechte‑Regelungen für elektronisch Teilnehmende (z. B. temporäre Regelungen bis 30.6.2030 zur unterschiedlichen Rechteverteilung, danach Gleichstellung bei hybriden Versammlungen, soweit nicht anders geregelt),

Bisher: traditionelle Präsenzorientierung ohne die gleiche detaillierte Hybrid-/Virtuell-Regelung


Klarere Governance‑ und Zuständigkeitsregelungen

Neu: Präzisierungen zu Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Organe (Vorstand, Ältestenrat, Wirtschaftsrat, Wahlausschuss etc.), klare Trennung und Abgrenzung der Aufgaben, Stärkung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungswegen,

Bisher: allgemeinere Regelungen ohne die im Entwurf betonte Präzisierung

Weiterentwicklung der Wahl- und Besetzungsverfahren

Neu: detaillierte Vorgaben zu Wahlvorschlägen, Eignungskriterien, Nominierungsverfahren, Zulassung von Kandidaturen, Einspruchs- und Beschwerdewegen (z. B. Rolle des Ältestenrats bei Einsprüchen gegen Wahlausschussentscheidungen), Regelungen für Nachbesetzung und Vorgehen bei Vakanz, sowie Sonderregelungen zu Wahlgang und Unterstützungsquoren,

Bisher: weniger detaillierte Vorgaben bei Auswahl, Zulassung und Einspruchsverfahren

Eignungs-, Inkompatibilitäts- und Amtsvoraussetzungen

Neu: präzisierte Eignungsvoraussetzungen und Inkompatibilitätsregelungen (z. B. §§ 17, 18 und Bezug auf §§ 17a/29 für bestimmte Fälle) mit Übergangsregelungen für bereits amtierende Mitglieder; neue Vorgaben gelten grundsätzlich bei der nächsten Wahl oder Berufung, Nachfolger unterliegen sofort den neuen Bestimmungen

Bisher: andere, weniger ausführliche Formulierungen ohne die gleichen Übergangsregelungen,

Stärkung des Wirtschafts‑ und Finanzrechtsrahmens

Neu: Konkretisierung der Fälle, in denen der Wirtschaftsrat zustimmen muss (z. B. grössere Darlehen, Grundstücksgeschäfte, bestimmte Schwellenwerte für Verpflichtungen, sowie konkrete Betragsgrenzen in der Neufassung für diverse Geschäfte), Festlegung von Zustimmungs- und Entscheidungsprozessen, sowie Schwellenwerte für Vorstandsgeschäfte (z. B. Abschluss von Rechtsgeschäften ab bestimmten Betragsgrenzen),

Bisher: ähnliche Kontrollmechanismen vorhanden, aber weniger konkret hinsichtlich Betragsgrenzen und Verfahrensdetails,

Übergangs- und Inkrafttretensregelungen

Neu: Satzungsänderung tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft; detaillierte Übergangsbestimmungen regeln Fortdauer der Amtszeiten bestehender Verwaltungsorganmitglieder und Kassenprüfer sowie Zeitpunkt der Anwendung neuer Regelungen und Bildung bestimmter Gremien (z. B. Wirtschaftsratszusammensetzung, Governance‑ und Grundwertekodex‑Ausschuss),

Bisher: bestehende Regelungen ohne diese spezifischen Übergangsmodalitäten zur umfassenden

Neufassung, Redaktionelle Umstellungen / Umnummerierungen

Neu: zahlreiche redaktionelle Anpassungen, insbesondere Verweise in Beitragsordnung und Grundwertekodex werden an die neue Paragraphenbezeichnung angepasst (rein redaktionell),

Bisher: Verweise auf alte Paragraphen, die durch Neufassung geändert werden müssen,

Betonung von Integrität, Gemeinwohl und Schutzpflichten

Neu: stärkere ausdrückliche Formulierungen zur politischen und religiösen Neutralität, zur Ablehnung von Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus, Extremismus und Gewalt, sowie zum besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen; Betonung transparenter, integrer Vereinsführung,

Bisher: Grundsätze vorhanden, aber der Entwurf betont und verankert sie noch deutlicher

Verfahrens- und Fristenregelungen

Neu: konkretisierte Fristen für Einreichung von (Satzungs-)Anträgen, Bekanntmachung von Anträgen im internen Mitgliederbereich, Regelungen zur Handhabung von Einsprüchen, Fristen für Widerspruchsentscheidungen durch den Ältestenrat etc.,

Bisher: weniger spezifizierte Fristen und digitale Bekanntmachungspflichten,
Kurzbewertung

Ziel der Neufassung ist vor allem, die Satzung an moderne technische und organisatorische Anforderungen anzupassen, Entscheidungs‑ und Kontrollstrukturen zu schärfen, Wahlverfahren transparenter zu machen und klare Übergangsregeln für die Umstellung zu schaffen. Viele Änderungen sind konkretisierend und redaktionell, einige sind materiell bedeutsam (z. B. Zustimmungs‑ und Schwellenregelungen, Wahl- und Eignungsvoraussetzungen, Regeln für virtuelle Mitgliederversammlungen),

Danke! (kein Text)

el_ayudante, Dortmund-Süd, Donnerstag, 22.10.2026, 09:48 (vor 2 Tagen) @ Didi

n.T.

Danke! (kein Text)

Didi, Schweiz, Donnerstag, 22.10.2026, 14:37 (vor 1 Tag, 19 Stunden, 50 Min.) @ el_ayudante

War dann die KI meines Arbeitgebers, also übernehme keine Gewähr für die fachliche Beurteilung. :-)

Mal so ganz praktisch

VM , Lüdinghausen, Donnerstag, 22.10.2026, 07:55 (vor 2 Tagen) @ Sascha

Japp, Synopsen hätte ich mir auch gewünscht. Aber gut, so etwas gibt es nicht mal per default bei Gesetzesänderungen im Bundestag.

Mal so ganz praktisch

DieRoteKarteZahlIch, UK, Donnerstag, 22.10.2026, 21:38 (vor 1 Tag, 12 Stunden, 48 Min.) @ VM

Was schade ist. Wenn meine Versicherung in England ihre Bedingungen aktualisiert, stellt sie neu und alt gegenüber.

Mal so ganz praktisch

markus, Donnerstag, 22.10.2026, 10:07 (vor 2 Tagen) @ VM

Japp, Synopsen hätte ich mir auch gewünscht. Aber gut, so etwas gibt es nicht mal per default bei Gesetzesänderungen im Bundestag.

Ich finde es gar nicht mal so schlimm, wenn man sich erst einmal selbst mit den Änderungen beschäftigen muss, statt mögliche Angriffspunkte auf dem Silbertablett serviert zu bekommen. Das sortiert dann vielleicht auch recht schnell die polemisch dahingeklatschte Kritik von einer tatsächlich sachlichen Auseinandersetzung mit den Inhalten aus.

Mal so ganz praktisch

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 22.10.2026, 10:33 (vor 1 Tag, 23 Stunden, 54 Min.) @ markus

Eins vorweg: mir ist bewusst, dass so etwas bei einer Generalüberarbeitung sehr schwer ist, etwas übersichtlich zu präsentieren.

Mir geht es auch nicht so sehr um Kritikpunkte an den einzelnen Änderungen, aber es ist ein "Werk", dass so formuliert ist, dass es auch juristischen formal den Vorgaben nach Vereinsrecht entspricht und da wird es auch für den muttersprachlichen Bildungsbürger zum einen abschreckend, zum anderen auch in der Einzelheit schwierig zu verstehen, was dort genau gemeint ist und welche Folgen sich daraus ergeben.

Für alle anderen Mitglieder wird es sehr schwer, sich wirklich eine Meinung zu bilden, weil ihnen der Zugang fehlt.

Vielleicht könnte man ja zumindest die Hauptänderungspunkte z.B. in Hinsicht auf veränderte Wahlzulassungen übersichtlich und leicht verständlich ausführen. Für mich wäre das ein Punkt für mehr Teilhabe.

Mal so ganz praktisch

fabian 1909, Dortmund, Donnerstag, 22.10.2026, 12:44 (vor 1 Tag, 21 Stunden, 43 Min.) @ Sascha

Vielleicht könnte man ja zumindest die Hauptänderungspunkte z.B. in Hinsicht auf veränderte Wahlzulassungen übersichtlich und leicht verständlich ausführen. Für mich wäre das ein Punkt für mehr Teilhabe.

Das hat der Vorstand im Heft allerdings getan. Habs Heft grad nicht zur Hand, aber findest Du auf Seite 3 oder 4.

Mal so ganz praktisch

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 22.10.2026, 13:08 (vor 1 Tag, 21 Stunden, 19 Min.) @ fabian 1909

Ja, allerdings das wirklich sehr pauschal und allgemein gehalten. Das soll jetzt wirklich nicht nörgelig sein, aber ich hätte mir sowas gewünscht wie:

Zusammensetzung Wirtschaft alt: 10 Mitglieder, 5 gewählt und 5 vom Vorstand bestimmt.

Neu: 9 Mitglieder, 6 gewählt und 3 vom Vorstand bestimmt

Begründung: ....

Bemerkung:....

Korrektur

Zusammenfassung-Infos-by-CHS, Donnerstag, 22.10.2026, 14:39 (vor 1 Tag, 19 Stunden, 48 Min.) @ Sascha

Ja, allerdings das wirklich sehr pauschal und allgemein gehalten. Das soll jetzt wirklich nicht nörgelig sein, aber ich hätte mir sowas gewünscht wie:

Zusammensetzung Wirtschaft alt: 10 Mitglieder, 5 gewählt und 5 vom Vorstand bestimmt.

Neu: 9 Mitglieder, 6 gewählt und 3 vom Vorstand bestimmt

Begründung: ....

Bemerkung:....

Der allte Wirtschaftsrat bestand aud 8 Mitgliedern, davon vier gewählt und vier vom Vorstand bestimmt.

Gruß

CHS

Mal so ganz praktisch

markus, Donnerstag, 22.10.2026, 11:41 (vor 1 Tag, 22 Stunden, 46 Min.) @ Sascha

Eins vorweg: mir ist bewusst, dass so etwas bei einer Generalüberarbeitung sehr schwer ist, etwas übersichtlich zu präsentieren.

Mir geht es auch nicht so sehr um Kritikpunkte an den einzelnen Änderungen, aber es ist ein "Werk", dass so formuliert ist, dass es auch juristischen formal den Vorgaben nach Vereinsrecht entspricht und da wird es auch für den muttersprachlichen Bildungsbürger zum einen abschreckend, zum anderen auch in der Einzelheit schwierig zu verstehen, was dort genau gemeint ist und welche Folgen sich daraus ergeben.

Für alle anderen Mitglieder wird es sehr schwer, sich wirklich eine Meinung zu bilden, weil ihnen der Zugang fehlt.

Vielleicht könnte man ja zumindest die Hauptänderungspunkte z.B. in Hinsicht auf veränderte Wahlzulassungen übersichtlich und leicht verständlich ausführen. Für mich wäre das ein Punkt für mehr Teilhabe.

Vielleicht findet sich ja jemand, der das in einem SG-Artikel zusammenfasst (Giog?). Oder vielleicht kommt ihr an die Rohentwürfe ran? Die wird es ja sicherlich geben.

Gleichzeitig kann ich aber verstehen, wenn die Ersteller das bewusst nicht anbieten möchte. Sie haben viel Arbeit hineingesteckt, und die verschiedenen Versionen wurden bestimmt unzählige Male durchgelesen. Da könnte ich mir vorstellen, dass man vielleicht sogar sagt: „Man darf gerne Kritik üben, aber dann lest bitte den gesamten Text in seiner jeweiligen Fassung“. Bei markierten Stellen besteht ja immer die Gefahr, dass der Rest gar nicht mehr gelesen wird, obwohl die Änderungen erst im Zusammenspiel mit dem übrigen Text stimmig werden.

Das ist mir selbst auch schon oft genug passiert. Erst bekomme ich Schnappatmung, wenn ich bestimmte Änderungen rot markiert sehe. Lese ich dann aber den gesamten Text, kommt schnell ein: „Vielleicht ist das doch nicht so doof.“

Man kann ja auch wunderbar mit Suchbegriffen arbeiten. Quorum, Präsident, Hybrid und schon findet man die Stellen, die im letzten Jahr strittig waren. Oder man schmeißt den Text einmal durch die KI und stellt bestimmte Fragen.

Mal so ganz praktisch

Giog, Mittelhessen, Donnerstag, 22.10.2026, 16:59 (vor 1 Tag, 17 Stunden, 28 Min.) @ markus

Vielleicht findet sich ja jemand, der das in einem SG-Artikel zusammenfasst (Giog?). Oder vielleicht kommt ihr an die Rohentwürfe ran? Die wird es ja sicherlich geben.

Irgendwas werden wir sicherlich dazu bringen. Es ist aber - wie Scherben richtig sagt - ein recht dickes Brett zu bohren, weil es sich eben um eine komplett neue Satzung handelt. Wir müssen daher selbst überlegen, was ein Textformat wäre, welches nicht zu technisch-juristisch daherkommt. Aber ja: Letztlich wird man das Ganze auf einige Themenkomplexe (Wahlverfahren, Organisation der Gremien, Mitgliederrechte) herunterbrechen müssen.

Thema Teilhabe

Kruemelmonster09, Donnerstag, 22.10.2026, 14:03 (vor 1 Tag, 20 Stunden, 24 Min.) @ markus

Ich verstehe deine Verteidigung der Situation hier durchaus und stimme dir auch zu, dass bei "Vereinfachungen" oftmals viele wichtige Dinge verloren gehen und es dadurch oftmals verfälscht wird.

Gleichzeitig haben wir die letzten Tage hier aber viel über Teilhabe und Partizipation gesprochen.

An diesem Punkt muss man halt festhalten, dass es schon seine Gründe gibt, wieso Ämter und Behörden immer öfter Dinge in "früherer" Form kommunizieren, wie es immer schön war, aber eben auch in "einfacher Sprache".

Viele von uns mag es stören, mich auch, aber als Gesellschaft/Land haben wir uns nunmal dafür entschieden gewisse Menschen abzuhängen, Bildung nicht mehr die höchste Priorität zu gewähren und die Aufmerksamkeitsspannen zerfressen zu lassen.
Deswegen gibt es die Texte in "einfacher Sprache".

Wenn wir jetzt von mehr Teilhabe und Partizipation beim BVB sprechen, wären Bekanntmachungen auf Vereinsebene in einfacher Sprache auch ein wichtiger Punkt.

Ein Zwischending wäre hier zumindest eine Gegenüberstellung der geänderten Dinge, gegenüber vorher, zu geben.

Mal so ganz praktisch

VM , Lüdinghausen, Donnerstag, 22.10.2026, 10:14 (vor 2 Tagen) @ markus

Das ist eine faire Sichtweise. Wer sich ernsthaft mit einer Satzungsänderung auseinandersetzen will, liest sich ohnehin ein, und dabei trennt sich die sachliche Kritik schnell von der reflexhaften.

Trotzdem muss der Verein bei Satzungsänderungen nicht automatisch vom Worst Case ausgehen, also davon, dass jede Transparenz nur Munition für Kritiker liefert. Eine Gegenüberstellung von Alt- und Neufassung ist in erster Linie ein Service an die Mitglieder. Man sieht sofort, was sich ändert, ohne zwei Dokumente Zeile für Zeile abgleichen zu müssen. Das spart Zeit, beugt Missverständnissen vor und zeigt, dass der Verein seinen Mitgliedern eine informierte Entscheidung zutraut. Wer polemisieren will, findet seine Angriffspunkte so oder so. Wer sachlich prüfen will, profitiert von der Synopse.

Mal so ganz praktisch

CF, Donnerstag, 22.10.2026, 10:31 (vor 1 Tag, 23 Stunden, 56 Min.) @ VM

Das ist eine faire Sichtweise. Wer sich ernsthaft mit einer Satzungsänderung auseinandersetzen will, liest sich ohnehin ein, und dabei trennt sich die sachliche Kritik schnell von der reflexhaften.

Trotzdem muss der Verein bei Satzungsänderungen nicht automatisch vom Worst Case ausgehen, also davon, dass jede Transparenz nur Munition für Kritiker liefert. Eine Gegenüberstellung von Alt- und Neufassung ist in erster Linie ein Service an die Mitglieder. Man sieht sofort, was sich ändert, ohne zwei Dokumente Zeile für Zeile abgleichen zu müssen. Das spart Zeit, beugt Missverständnissen vor und zeigt, dass der Verein seinen Mitgliedern eine informierte Entscheidung zutraut. Wer polemisieren will, findet seine Angriffspunkte so oder so. Wer sachlich prüfen will, profitiert von der Synopse.

Das ist ja auch eigentlich das, was nahezu jedes Unternehmen wie Banken, Versicherungen etc. tut, wenn sich Änderungen der AGBs usw. ergeben: sie stellen heraus/markieren, worin die Änderungen bestehen.

Mal so ganz praktisch

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 22.10.2026, 10:35 (vor 1 Tag, 23 Stunden, 52 Min.) @ CF

Wobei das natürlich auch abhängig vom Umfang der Änderungen ist. Wenn die Hälfte des Textes fett hervorgehoben wird, hilft das ja auch nur sehr bedingt.

Mal so ganz praktisch

CF, Donnerstag, 22.10.2026, 10:50 (vor 1 Tag, 23 Stunden, 37 Min.) @ Sascha

Wobei das natürlich auch abhängig vom Umfang der Änderungen ist. Wenn die Hälfte des Textes fett hervorgehoben wird, hilft das ja auch nur sehr bedingt.

Wohl wahr. Aber auch das würde schon auf den ersten Blick einen Eindruck vermitteln und erleichtern, womit man sich überhaupt auseinandersetzen muss/sollte.

Mal so ganz praktisch

Scherben, Kiel, Donnerstag, 22.10.2026, 08:16 (vor 2 Tagen) @ VM

Japp, Synopsen hätte ich mir auch gewünscht. Aber gut, so etwas gibt es nicht mal per default bei Gesetzesänderungen im Bundestag.

Ich habe das gestern Abend alles nur etwas detaillierter überflogen, aber wenn ich es irgendwo richtig gelesen habe, so ist das weniger eine Satzungsänderung als eine Neuformulierung der Satzung. (Zumindest wird es irgendwo so beschrieben.) Und dann sind Synopsen tatsächlich nicht so sinnvoll.

Mal so ganz praktisch

DieRoteKarteZahlIch, UK, Donnerstag, 22.10.2026, 23:49 (vor 1 Tag, 10 Stunden, 37 Min.) @ Scherben

Das erklärt dann auch, warum sich die Verweise komplett ändern.

Hier findet ihr die alte Satzung!

Zusammenfassung-Infos-by-CHS, Donnerstag, 22.10.2026, 08:22 (vor 2 Tagen) @ Scherben

Quelle: BVB-HP

Gruß

CHS

Einladung des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2026

markus, Mittwoch, 21.10.2026, 18:39 (vor 3 Tagen) @ Zusammenfassung-Infos-by-CHS

Noch keine Reaktionen?

Der Entwurf sieht grundsätzlich hybride Versammlungen für die Zukunft vor (Aufregung umsonst?). Auch reine digitale Versammlungen sind möglich. Dazu ein Vorschlagsrecht der Mitglieder (mit 2% Quorum) und festgelegte Eignungskriterien. Klingt im Summe nach mehr Klarheit und mehr Demokratie.

Einladung des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2026

Giog, Mittelhessen, Donnerstag, 22.10.2026, 16:57 (vor 1 Tag, 17 Stunden, 30 Min.) @ markus

Noch keine Reaktionen?

Der Entwurf sieht grundsätzlich hybride Versammlungen für die Zukunft vor (Aufregung umsonst?). Auch reine digitale Versammlungen sind möglich. Dazu ein Vorschlagsrecht der Mitglieder (mit 2% Quorum) und festgelegte Eignungskriterien. Klingt im Summe nach mehr Klarheit und mehr Demokratie.

Den Einwurf mit "Aufregung umsonst?" verstehe ich im Zusammenhang mit dem nun vorliegenden Satzungsantrag nicht. Die Kritik richtete sich doch letztes Jahr gerade dagegen, dass wir bislang keine Satzungsgrundlage haben und die Wahl des Veranstaltungsmodus daher lediglich auf Basis eines Vorstandsbeschluss erfolgt. Dass dies auch dieses Jahr wieder zu Unmut führt (diesmal nämlich, weil es wieder eine Präsenzveranstaltung ist), spielt den Kritikern aus dem letzten Jahr doch voll in die Karten.

Einladung des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2026

markus, Donnerstag, 22.10.2026, 17:25 (vor 1 Tag, 17 Stunden, 2 Min.) @ Giog

Noch keine Reaktionen?

Der Entwurf sieht grundsätzlich hybride Versammlungen für die Zukunft vor (Aufregung umsonst?). Auch reine digitale Versammlungen sind möglich. Dazu ein Vorschlagsrecht der Mitglieder (mit 2% Quorum) und festgelegte Eignungskriterien. Klingt im Summe nach mehr Klarheit und mehr Demokratie.


Den Einwurf mit "Aufregung umsonst?" verstehe ich im Zusammenhang mit dem nun vorliegenden Satzungsantrag nicht. Die Kritik richtete sich doch letztes Jahr gerade dagegen, dass wir bislang keine Satzungsgrundlage haben und die Wahl des Veranstaltungsmodus daher lediglich auf Basis eines Vorstandsbeschluss erfolgt. Dass dies auch dieses Jahr wieder zu Unmut führt (diesmal nämlich, weil es wieder eine Präsenzveranstaltung ist), spielt den Kritikern aus dem letzten Jahr doch voll in die Karten.

Ich hatte deshalb gefragt, weil einige befürchtet haben, das hybride Format sei einmalig gewesen und die technischen Herausforderungen nur vorgeschoben. Die neue Satzung regelt das aber nun.

Einladung des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2026

Giog, Mittelhessen, Donnerstag, 22.10.2026, 17:33 (vor 1 Tag, 16 Stunden, 54 Min.) @ markus

Noch keine Reaktionen?

Der Entwurf sieht grundsätzlich hybride Versammlungen für die Zukunft vor (Aufregung umsonst?). Auch reine digitale Versammlungen sind möglich. Dazu ein Vorschlagsrecht der Mitglieder (mit 2% Quorum) und festgelegte Eignungskriterien. Klingt im Summe nach mehr Klarheit und mehr Demokratie.


Den Einwurf mit "Aufregung umsonst?" verstehe ich im Zusammenhang mit dem nun vorliegenden Satzungsantrag nicht. Die Kritik richtete sich doch letztes Jahr gerade dagegen, dass wir bislang keine Satzungsgrundlage haben und die Wahl des Veranstaltungsmodus daher lediglich auf Basis eines Vorstandsbeschluss erfolgt. Dass dies auch dieses Jahr wieder zu Unmut führt (diesmal nämlich, weil es wieder eine Präsenzveranstaltung ist), spielt den Kritikern aus dem letzten Jahr doch voll in die Karten.


Ich hatte deshalb gefragt, weil einige befürchtet haben, das hybride Format sei einmalig gewesen und die technischen Herausforderungen nur vorgeschoben. Die neue Satzung regelt das aber nun.

Jain: Die neue Satzung ist dahingehend zunächst ja nur eine Übergangslösung, weil das darin beschriebene hybride Format nicht alle Mitgliederrechte gewährleistet.

Einladung des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2026

markus, Donnerstag, 22.10.2026, 18:05 (vor 1 Tag, 16 Stunden, 22 Min.) @ Giog

Noch keine Reaktionen?

Der Entwurf sieht grundsätzlich hybride Versammlungen für die Zukunft vor (Aufregung umsonst?). Auch reine digitale Versammlungen sind möglich. Dazu ein Vorschlagsrecht der Mitglieder (mit 2% Quorum) und festgelegte Eignungskriterien. Klingt im Summe nach mehr Klarheit und mehr Demokratie.


Den Einwurf mit "Aufregung umsonst?" verstehe ich im Zusammenhang mit dem nun vorliegenden Satzungsantrag nicht. Die Kritik richtete sich doch letztes Jahr gerade dagegen, dass wir bislang keine Satzungsgrundlage haben und die Wahl des Veranstaltungsmodus daher lediglich auf Basis eines Vorstandsbeschluss erfolgt. Dass dies auch dieses Jahr wieder zu Unmut führt (diesmal nämlich, weil es wieder eine Präsenzveranstaltung ist), spielt den Kritikern aus dem letzten Jahr doch voll in die Karten.


Ich hatte deshalb gefragt, weil einige befürchtet haben, das hybride Format sei einmalig gewesen und die technischen Herausforderungen nur vorgeschoben. Die neue Satzung regelt das aber nun.


Jain: Die neue Satzung ist dahingehend zunächst ja nur eine Übergangslösung, weil das darin beschriebene hybride Format nicht alle Mitgliederrechte gewährleistet.

Ja, aber der Fahrplan ist zumindest klar. Es soll grundsätzlich hybride Sitzungen geben. Das war kein einmaliges Lex Watzke. Und dass erst frühestens 2030 u.a. digitale Rederechte möglich sein sollen, spricht ja sogar dafür, dass die Organisation einer solchen Versammlung tatsächlich nicht so einfach ist.

Einladung des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2026

Giog, Mittelhessen, Donnerstag, 22.10.2026, 18:18 (vor 1 Tag, 16 Stunden, 8 Min.) @ markus

Noch keine Reaktionen?

Der Entwurf sieht grundsätzlich hybride Versammlungen für die Zukunft vor (Aufregung umsonst?). Auch reine digitale Versammlungen sind möglich. Dazu ein Vorschlagsrecht der Mitglieder (mit 2% Quorum) und festgelegte Eignungskriterien. Klingt im Summe nach mehr Klarheit und mehr Demokratie.


Den Einwurf mit "Aufregung umsonst?" verstehe ich im Zusammenhang mit dem nun vorliegenden Satzungsantrag nicht. Die Kritik richtete sich doch letztes Jahr gerade dagegen, dass wir bislang keine Satzungsgrundlage haben und die Wahl des Veranstaltungsmodus daher lediglich auf Basis eines Vorstandsbeschluss erfolgt. Dass dies auch dieses Jahr wieder zu Unmut führt (diesmal nämlich, weil es wieder eine Präsenzveranstaltung ist), spielt den Kritikern aus dem letzten Jahr doch voll in die Karten.


Ich hatte deshalb gefragt, weil einige befürchtet haben, das hybride Format sei einmalig gewesen und die technischen Herausforderungen nur vorgeschoben. Die neue Satzung regelt das aber nun.


Jain: Die neue Satzung ist dahingehend zunächst ja nur eine Übergangslösung, weil das darin beschriebene hybride Format nicht alle Mitgliederrechte gewährleistet.


Ja, aber der Fahrplan ist zumindest klar. Es soll grundsätzlich hybride Sitzungen geben. Das war kein einmaliges Lex Watzke. Und dass erst frühestens 2030 u.a. digitale Rederechte möglich sein sollen, spricht ja sogar dafür, dass die Organisation einer solchen Versammlung tatsächlich nicht so einfach ist.

Ach komm: Natürlich war es ein lex Watzke. Der Umstand, dass man das letztes Jahr derart schnell aus der Hüfte geschossen hat, dass die Veranstaltung a) organisatorisch ein komplettes Desaster war und b) man im Folgejahr umgehend zurückgerudert hat, verdeutlicht die Motivlage letztes Jahr doch zweifellos.

Dass das hybride Format mittelfristig sowieso gekommen wäre, steht auf einem anderen Blatt. Das hat aber definitiv nichts mit der Veranstaltung letztes Jahr zu tun. Aber es ist auch müßig, das erneut zu diskutieren. Ich beneide den BVB jedenfalls nicht darum, den Leuten schlüssig erklären zu müssen, wieso es dieses Jahr wieder in Präsenz stattfinden wird. Dafür mag es tolle Argumente geben (Kosten, Umsetzbarkeit), die ich in der Sache sogar teile. Sie können aber eben nicht isoliert ohne den Kontext der Versammlung 2025 diskutiert werden.

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Sascha, Dortmund, Donnerstag, 22.10.2026, 18:21 (vor 1 Tag, 16 Stunden, 6 Min.) @ Giog

Dr. Lunow sagte doch auch, dass das als Format für die Zukunft umgesetzt werden soll, nur nicht Knall auf Fall für diese Versammlung.

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markus, Donnerstag, 22.10.2026, 18:46 (vor 1 Tag, 15 Stunden, 41 Min.) @ Sascha

Dr. Lunow sagte doch auch, dass das als Format für die Zukunft umgesetzt werden soll, nur nicht Knall auf Fall für diese Versammlung.

Klar. Aber auch dahinter kann man eigennützige Motive unterstellen. Denn in einer reinen Präsenzveranstaltung hätte Lunow gewonnen.

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bob, Bad Oeynhausen, Donnerstag, 22.10.2026, 19:10 (vor 1 Tag, 15 Stunden, 16 Min.) @ markus

Wie hätte Lunow denn "gewonnen"? Er hätte ja nicht antreten können. Watzke wäre in der Halle nicht gewählt worden. Das hat man wohl schon vorher gemerkt und deswegen das hybride Format durchgedrückt. Und die Kritik war aich nicht, dass es in Zukunft keine hybride Veranstaltung geben würde. Die Kritik war (wie hier und beim letzten Mal ja auch mehrfach erklärt):

Erst wird das hybride Format durchgesetzt um Watzkes Wahl zu sichern. Dabei hat man sich hinter "Partizipation" versteckt. Also so getan, als wäre das der Grund. Und dann schafft man es innerhalb eines Jahres nicht das Format zu analysieren und zu entwickeln um auch im folgenden Jahr bei einem Grundsatzthema wie einer "neuen" Satzung möglichst breite Teilnahme zu schaffen. Das ist halt das (für mich) entlarvende (es ging nie um echte Partizipation, sondern um Sicherung des Ergebnisses) und dann wartet man bis zum letztmöglichen Zeitpunkt um zu erklären, dass das gleiche Format beim nächsten Mal nicht genutzt wird. Das finde ich einfach nur schwach und peinlich

Zur Frage: Wie hätte Lunow denn gewonnen?

Zusammenfassung-Infos-by-CHS, Donnerstag, 22.10.2026, 19:57 (vor 1 Tag, 14 Stunden, 30 Min.) @ bob

Wie hätte Lunow denn "gewonnen"? Er hätte ja nicht antreten können. Watzke wäre in der Halle nicht gewählt worden. Das hat man wohl schon vorher gemerkt und deswegen das hybride Format durchgedrückt. Und die Kritik war aich nicht, dass es in Zukunft keine hybride Veranstaltung geben würde. Die Kritik war (wie hier und beim letzten Mal ja auch mehrfach erklärt):

Zur Richtigstellung: Laut der alten Satzung konnte der Wahlausschuss nur ein Kandidat für den Vorsitz vorschlagen, dieser hat sich für Aki Watzke ausgesprochen.

Aber wenn er nicht gewählt worden wäre, hätte sich der Wahlausschuss beraten müssen, um einen weiteren Vorschlag vorzuschlagen. Wäre auch dieser abgelehnt worden, hätte aus der Versammlung her ein Kandidat vorgeschlagen werden können. Da wäre z.B. die Möglichkeit gewesen, Dr. Lunow vorzuschlagen (so als Beispiel).

Aber dieses ist nur ein theoretische Diskussion, die Sitzung ist Vergangenheit.

Gruß

CHS

Zur Frage: Wie hätte Lunow denn gewonnen?

uwelito, Wambel forever, Donnerstag, 22.10.2026, 23:04 (vor 1 Tag, 11 Stunden, 23 Min.) @ Zusammenfassung-Infos-by-CHS
bearbeitet von uwelito, Donnerstag, 22.10.2026, 23:22

Wie hätte Lunow denn "gewonnen"? Er hätte ja nicht antreten können. Watzke wäre in der Halle nicht gewählt worden. Das hat man wohl schon vorher gemerkt und deswegen das hybride Format durchgedrückt. Und die Kritik war aich nicht, dass es in Zukunft keine hybride Veranstaltung geben würde. Die Kritik war (wie hier und beim letzten Mal ja auch mehrfach erklärt):


Zur Richtigstellung: Laut der alten Satzung konnte der Wahlausschuss nur ein Kandidat für den Vorsitz vorschlagen, dieser hat sich für Aki Watzke ausgesprochen.

Aber wenn er nicht gewählt worden wäre, hätte sich der Wahlausschuss beraten müssen, um einen weiteren Vorschlag vorzuschlagen. Wäre auch dieser abgelehnt worden, hätte aus der Versammlung her ein Kandidat vorgeschlagen werden können. Da wäre z.B. die Möglichkeit gewesen, Dr. Lunow vorzuschlagen (so als Beispiel).

Aber dieses ist nur ein theoretische Diskussion, die Sitzung ist Vergangenheit.

Gruß

CHS

Die Aussage, dass der MV nur ein Kandidat vom Wahlausschuss vorgeschlagen werden durfte, war vor einem Jahr falsch und ist es immer noch. Richtig ist, dass die aktuelle Satzung mit Blick auf die Optionen so unpräzise formuliert ist, dass man das so interpretieren kann, wenn man es unbedingt darauf anlegt. Im letzen Jahr hat man es darauf angelegt, um Lunow zu verhindern. Es steht außer Frage, dass man der MV auch zwei geeignete Kandidaten hätte zur Wahl stellen können, denn die schwammigen Formulierungen der Satzung hätten auch diese Lesart ermöglicht. Und hätte man im Wahlausschuss aus Überzeugung respektiert, dass die MV der Souverän ist, dann hätte man eigentlich nur diese Lesart wählen können. Es ging aber nicht um Demokratiepflege, sondern darum, Watzke den Weg zu ebnen.

Zur Frage: Wie hätte Lunow denn gewonnen?

bob, Bad Oeynhausen, Donnerstag, 22.10.2026, 19:58 (vor 1 Tag, 14 Stunden, 29 Min.) @ Zusammenfassung-Infos-by-CHS

Danke für die Richtigstellung. Für mich klang das "gewonnen" nach einem direkten Vergleich, also Watzke gegen Lunow. Das hätte ich vielleicht dazu schreiben bzw. nochmal nachfragen sollen

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markus, Donnerstag, 22.10.2026, 19:40 (vor 1 Tag, 14 Stunden, 47 Min.) @ bob

Wie hätte Lunow denn "gewonnen"? Er hätte ja nicht antreten können.

Das stand doch erst später fest. Als Lunow sich gegen Hybrid ausgesprochen hat, ging er noch davon aus, kandidieren zu können.

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Sascha, Dortmund, Donnerstag, 22.10.2026, 20:22 (vor 1 Tag, 14 Stunden, 5 Min.) @ markus

Wie hätte Lunow denn "gewonnen"? Er hätte ja nicht antreten können.


Das stand doch erst später fest. Als Lunow sich gegen Hybrid ausgesprochen hat, ging er noch davon aus, kandidieren zu können.

Das stimmt nicht. Der Vorstand hat Anfang Juli die hybride Form der JHV einstimmig beschlossen und da ging er ebenfalls noch davon aus, kandidieren zu können.

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markus, Donnerstag, 22.10.2026, 20:33 (vor 1 Tag, 13 Stunden, 54 Min.) @ Sascha

Wie hätte Lunow denn "gewonnen"? Er hätte ja nicht antreten können.


Das stand doch erst später fest. Als Lunow sich gegen Hybrid ausgesprochen hat, ging er noch davon aus, kandidieren zu können.


Das stimmt nicht. Der Vorstand hat Anfang Juli die hybride Form der JHV einstimmig beschlossen und da ging er ebenfalls noch davon aus, kandidieren zu können.

Aber dann stimmt das doch erst recht.

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Sascha, Dortmund, Donnerstag, 22.10.2026, 20:43 (vor 1 Tag, 13 Stunden, 44 Min.) @ markus

Ich meine deine zeitliche Darstellung. Sie ist falsch.

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markus, Donnerstag, 22.10.2026, 21:32 (vor 1 Tag, 12 Stunden, 54 Min.) @ Sascha

Ich meine deine zeitliche Darstellung. Sie ist falsch.

Ich stehe gerade auf dem Schlauch. Als Lunow für Präsenzsitzung warb, war er da schon aus dem Rennen, oder ging er noch davon aus, kandidieren zu können? Ich meine, dass erst später entschieden wurde, dass nur Watzke kandidieren darf.

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Sascha, Dortmund, Freitag, 23.10.2026, 06:49 (vor 1 Tag, 3 Stunden, 38 Min.) @ markus

Lunow hat seine Kandidatur im August zurückgezogen. Etwas mehr als einen Monat nachdem der Vorstand einstimmig die Durchführung als hybride Veranstaltung beschlossen hat.

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markus, Freitag, 23.10.2026, 07:25 (vor 1 Tag, 3 Stunden, 2 Min.) @ Sascha

Lunow hat seine Kandidatur im August zurückgezogen. Etwas mehr als einen Monat nachdem der Vorstand einstimmig die Durchführung als hybride Veranstaltung beschlossen hat.

Damit widerlegst du meine Aussage aber nicht, sondern bestätigst sie. Wenn Lunow seine Kandidatur erst nach dem Beschluss zur hybriden MV zurückgezogen hat, dann geschah das auch nach seinem vorherigen Versuch, das Hybridformat zu verhindern. Zu diesem Zeitpunkt ging er also noch davon aus, kandidieren zu können.

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Sascha, Dortmund, Freitag, 23.10.2026, 08:54 (vor 1 Tag, 1 Stunden, 33 Min.) @ markus

Doch. Es stand nicht erst "später" fest. Lunow hatte bereits zugestimmt, als er noch davo ausging, kandidieren zu können.

Dass er das nicht aus Überzeugung tat, sondern nur damit ausgerechnet der Präsident bei einem Vorstandsentscheid nicht offenkundig dagegen stimmt, steht auf einem anderen Blatt. Das war vo Watzke schon gut gespielt.

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markus, Freitag, 23.10.2026, 09:16 (vor 1 Tag, 1 Stunden, 10 Min.) @ Sascha

Doch. Es stand nicht erst "später" fest. Lunow hatte bereits zugestimmt, als er noch davo ausging, kandidieren zu können.

Mit „später“ war folgende Reihenfolge gemeint.

1. Lunow wollte kandidieren.
2. Dann hat er sich dafür eingesetzt, eine reine Präsentveranstaltung einzuberufen.
3. Erst danach (später) stand fest, nicht zu kandidieren.

Dass es noch 2a gibt (Beschluss des Vorstands pro Hybrid), verändert nicht die restliche Reihenfolge.

Es ging ja darum, dass Lunow aus eigenem Interesse gegen Hybrid war. Da waren wir uns doch einig. Bob wollte darauf hinaus, dass man ihm das nicht unterstellen kann, da er nicht kandidieren durfte. Aber diese Erkenntnis hatte man erst „später“.

Oder noch einfacher: Als er sich in eurem Interview gegen Hybrid aussprach, ging man noch von einer Kandidatur aus. Der Rückzug erfolge später.

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bob, Bad Oeynhausen, Donnerstag, 22.10.2026, 19:51 (vor 1 Tag, 14 Stunden, 36 Min.) @ markus

Dass das der einzige Punkt ist zu dem du was sagst, spricht aber auch Bände. Aber erklärt für mich auch, wie du die Diskussion von letzten Mal heute schon falsch darstellen konntest. Naja, du kennst meine Meinung, reicht dann auch

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Sascha, Dortmund, Donnerstag, 22.10.2026, 19:03 (vor 1 Tag, 15 Stunden, 24 Min.) @ markus

Dr. Lunow sagte doch auch, dass das als Format für die Zukunft umgesetzt werden soll, nur nicht Knall auf Fall für diese Versammlung.


Klar. Aber auch dahinter kann man eigennützige Motive unterstellen. Denn in einer reinen Präsenzveranstaltung hätte Lunow gewonnen.

Das hat aber auch in meiner Erinnerung niemanden bestritten.

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Giog, Mittelhessen, Donnerstag, 22.10.2026, 18:48 (vor 1 Tag, 15 Stunden, 39 Min.) @ markus

Dr. Lunow sagte doch auch, dass das als Format für die Zukunft umgesetzt werden soll, nur nicht Knall auf Fall für diese Versammlung.


Klar. Aber auch dahinter kann man eigennützige Motive unterstellen. Denn in einer reinen Präsenzveranstaltung hätte Lunow gewonnen.

Das wird sicher so sein. Dann können wir uns ja doch darauf einigen, dass das Für/Wider letztes Jahr maßgeblich von persönlichen Motiven gesteuert war und sich eine Seite eben durchsetzen konnte.

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markus, Donnerstag, 22.10.2026, 19:35 (vor 1 Tag, 14 Stunden, 51 Min.) @ Giog

Dr. Lunow sagte doch auch, dass das als Format für die Zukunft umgesetzt werden soll, nur nicht Knall auf Fall für diese Versammlung.


Klar. Aber auch dahinter kann man eigennützige Motive unterstellen. Denn in einer reinen Präsenzveranstaltung hätte Lunow gewonnen.


Das wird sicher so sein. Dann können wir uns ja doch darauf einigen, dass das Für/Wider letztes Jahr maßgeblich von persönlichen Motiven gesteuert war und sich eine Seite eben durchsetzen konnte.

Ich finde das ja nicht einmal schlimm. Dass ein Kandidat gewinnen will und dafür alle legalen Hebel in Bewegung setzt, kann man ihm schließlich nicht vorwerfen. Die Watzke-Seite war in diesem Punkt halt im Vorteil.

Wenn jemand sagt: „Du gewinnst nur bei sehr kleiner Wahlbeteiligung und ich bei größerer. Lass uns doch mehr Leute fragen“, wird jeder Demokrat sagen, dass das Ergebnis mit höherer Beteiligung das richtigere ist. Natürlich ist es auch zulässig, sich für einen möglichst kleinen Kreis einzusetzen. Nur wird das eher als undemokratisch bewertet als die andere Richtung.

Aber nach vorne gerichtet: Mich würden Meinungen zum Quorum interessieren. Sind 2 % realistisch, um einen Kandidaten vorzuschlagen? Die andere Hürde blieb zugleich unangetastet: 5 %, um eine zusätzliche Versammlung einzuberufen. Wie lassen sich diese unterschiedlichen Hürden bewerten?

Jetzt ist ja auch die Eignung ausführlich festgelegt worden. Auch hier könnte man unterstellen, dass die Hürden so hoch gelegt wurden, damit nicht irgendwann irgendein Normalo vorgeschlagen werden kann. Auf der anderen Seite ist es vielleicht gar nicht so verkehrt, bestimmte Qualifikationen zu fordern, um das Amt fachgerecht ausüben zu können.

In der Politik gibt es solche formalen Qualifikationsanforderungen allerdings nicht. Das würde man vermutlich als undemokratisch bezeichnen.

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Giog, Mittelhessen, Freitag, 23.10.2026, 10:04 (vor 1 Tag, 0 Stunden, 23 Min.) @ markus

Dr. Lunow sagte doch auch, dass das als Format für die Zukunft umgesetzt werden soll, nur nicht Knall auf Fall für diese Versammlung.


Klar. Aber auch dahinter kann man eigennützige Motive unterstellen. Denn in einer reinen Präsenzveranstaltung hätte Lunow gewonnen.


Das wird sicher so sein. Dann können wir uns ja doch darauf einigen, dass das Für/Wider letztes Jahr maßgeblich von persönlichen Motiven gesteuert war und sich eine Seite eben durchsetzen konnte.


Ich finde das ja nicht einmal schlimm. Dass ein Kandidat gewinnen will und dafür alle legalen Hebel in Bewegung setzt, kann man ihm schließlich nicht vorwerfen. Die Watzke-Seite war in diesem Punkt halt im Vorteil.

Ich schon. Denn es handelte sich ja ersichtlich um Fragen, für die unsere Satzung keine klare Antwort bereithielt (ja, das Bürgerliche Recht schon, ich weiß). Wir sollten alles daran setzen, dass solche grundlegenden und strukturellen Fragen wie der Veranstaltungsmodus ausschließlich durch eine demokratisch legitimierte Entscheidung zustande kommen. Das ändert nichts daran, dass das Vorgehen legal war, denn der Beschluss erfolgte durch einen gewählten Vorstand, aber das ganze Vorgehen ist sehr weit davon entfernt, wie ich mir den Umgang bei Borussia Dortmund vorstelle. Aber dazu kann man sicherlich unterschiedliche Auffassungen vertreten und dem Streben eines Kandidaten nach seinem individuellen Sieg alles unterordnen. Ich habe dazu eine andere Auffassung.


Aber nach vorne gerichtet: Mich würden Meinungen zum Quorum interessieren. Sind 2 % realistisch, um einen Kandidaten vorzuschlagen? Die andere Hürde blieb zugleich unangetastet: 5 %, um eine zusätzliche Versammlung einzuberufen. Wie lassen sich diese unterschiedlichen Hürden bewerten?

Das wird letztlich niemand seriös sagen können, weil es halt neue Instrumente sind. Man kann allenfalls ein paar Erfahrungswerte anderer Vereine heranziehen. Wie so vieles in einer gänzlich neuen Satzung werden all diese Dinge sicherlich irgendwann auf die Probe gestellt werden und dann wird man die Effektivität dieser Hürden beurteilen können. Die Unterschiedlichkeit der Hürden lässt sich dabei doch gut erklären: Eine Kandidatur ist ja ein völlig normaler Vorgang, hier dient die Hürde lediglich dazu, das Wahlverfahren nicht mit unendlich vielen Kandidaten zu überfluten und erkennbar unpopuläre Kandidaten zu verhindern, die ja folgerichtig auch keine wirkliche Aussicht auf einen Sieg hätten. Eine außerordentliche MV hingegen ist gerade das Gegenteil vom Normalzustand, deshalb auch die höhere Hürde.

Jetzt ist ja auch die Eignung ausführlich festgelegt worden. Auch hier könnte man unterstellen, dass die Hürden so hoch gelegt wurden, damit nicht irgendwann irgendein Normalo vorgeschlagen werden kann. Auf der anderen Seite ist es vielleicht gar nicht so verkehrt, bestimmte Qualifikationen zu fordern, um das Amt fachgerecht ausüben zu können.

In der Politik gibt es solche formalen Qualifikationsanforderungen allerdings nicht. Das würde man vermutlich als undemokratisch bezeichnen.

Mag sein, aber diese Politikvergleiche hatte ich ja letztes Jahr schon immer als etwas übers Ziel herausgeschossen empfunden (wenngleich mir bewusst ist, dass man das trefflich - je nach Interessenlage - als Argument für sich in Anspruch nehmen kann). Fakt ist aber nunmal, dass wir uns als Verein unsere Verfassung in einem sehr weiten Spielraum selbst geben können. Wenn wir uns dann mehrheitlich dafür entscheiden, dass wir in unseren Gremien möglichst Leute mit einer bestimmten Qualifikation haben und nicht bloß die, die einen möglichst populären Wahlkampf für sich betreiben können, empfinde ich das erstmal als vernünftig. Auch hier wird man aber abwarten müssen, wie der Wahlausschuss diese Kriterien in der Praxis lebt. Dass dort relativ breit Qualifikationen erfasst werden, finde ich aber erstmal gut.

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markus, Freitag, 23.10.2026, 11:02 (vor 23 Stunden, 25 Minuten) @ Giog

Ich schon. Denn es handelte sich ja ersichtlich um Fragen, für die unsere Satzung keine klare Antwort bereithielt (ja, das Bürgerliche Recht schon, ich weiß). Wir sollten alles daran setzen, dass solche grundlegenden und strukturellen Fragen wie der Veranstaltungsmodus ausschließlich durch eine demokratisch legitimierte Entscheidung zustande kommen. Das ändert nichts daran, dass das Vorgehen legal war, denn der Beschluss erfolgte durch einen gewählten Vorstand, aber das ganze Vorgehen ist sehr weit davon entfernt, wie ich mir den Umgang bei Borussia Dortmund vorstelle. Aber dazu kann man sicherlich unterschiedliche Auffassungen vertreten und dem Streben eines Kandidaten nach seinem individuellen Sieg alles unterordnen. Ich habe dazu eine andere Auffassung.

Nicht „alles“. Ich würde halt differenzieren zwischen rechtmäßigen und unrechtmäßigen Methoden. Gerade dann, wenn die Satzung etwas offen lässt. Dass die Satzung möglichst konkret sein sollte, damit solche Konflikte idealerweise nicht entstehen, sehe ich allerdings auch so. Aber grundsätzlich muss es aus meiner Sicht okay sein, wenn in einem Wahlkampf auch mit härteren Bandagen gekämpft wird.


Aber nach vorne gerichtet: Mich würden Meinungen zum Quorum interessieren. Sind 2 % realistisch, um einen Kandidaten vorzuschlagen? Die andere Hürde blieb zugleich unangetastet: 5 %, um eine zusätzliche Versammlung einzuberufen. Wie lassen sich diese unterschiedlichen Hürden bewerten?


Das wird letztlich niemand seriös sagen können, weil es halt neue Instrumente sind. Man kann allenfalls ein paar Erfahrungswerte anderer Vereine heranziehen. Wie so vieles in einer gänzlich neuen Satzung werden all diese Dinge sicherlich irgendwann auf die Probe gestellt werden und dann wird man die Effektivität dieser Hürden beurteilen können. Die Unterschiedlichkeit der Hürden lässt sich dabei doch gut erklären: Eine Kandidatur ist ja ein völlig normaler Vorgang, hier dient die Hürde lediglich dazu, das Wahlverfahren nicht mit unendlich vielen Kandidaten zu überfluten und erkennbar unpopuläre Kandidaten zu verhindern, die ja folgerichtig auch keine wirkliche Aussicht auf einen Sieg hätten. Eine außerordentliche MV hingegen ist gerade das Gegenteil vom Normalzustand, deshalb auch die höhere Hürde.

Man kann es auch umgekehrt sehen. Eine zusätzlich Versammlung eröffnet ja erstmal nur die Möglichkeit, mit den Mitgliedern ein Anliegen gemeinsam zu diskutieren und gegebenenfalls darüber abzustimmen. Bei einem Präsidentschaftskandidaten geht es hingegen darum, eine konkrete Personalentscheidung vorzubereiten. Ich finde, dass letzteres mit höheren Hürden verbunden sein müsste, als die bloße Einberufung einer Versammlung.

Und am Ende sieht es halt immer noch merkwürdig aus, dass man für diese Anliegen deutlich mehr Unterstützer benötigt, als überhaupt Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.

Jetzt ist ja auch die Eignung ausführlich festgelegt worden. Auch hier könnte man unterstellen, dass die Hürden so hoch gelegt wurden, damit nicht irgendwann irgendein Normalo vorgeschlagen werden kann. Auf der anderen Seite ist es vielleicht gar nicht so verkehrt, bestimmte Qualifikationen zu fordern, um das Amt fachgerecht ausüben zu können.

In der Politik gibt es solche formalen Qualifikationsanforderungen allerdings nicht. Das würde man vermutlich als undemokratisch bezeichnen.


Mag sein, aber diese Politikvergleiche hatte ich ja letztes Jahr schon immer als etwas übers Ziel herausgeschossen empfunden (wenngleich mir bewusst ist, dass man das trefflich - je nach Interessenlage - als Argument für sich in Anspruch nehmen kann). Fakt ist aber nunmal, dass wir uns als Verein unsere Verfassung in einem sehr weiten Spielraum selbst geben können. Wenn wir uns dann mehrheitlich dafür entscheiden, dass wir in unseren Gremien möglichst Leute mit einer bestimmten Qualifikation haben und nicht bloß die, die einen möglichst populären Wahlkampf für sich betreiben können, empfinde ich das erstmal als vernünftig. Auch hier wird man aber abwarten müssen, wie der Wahlausschuss diese Kriterien in der Praxis lebt. Dass dort relativ breit Qualifikationen erfasst werden, finde ich aber erstmal gut.

Andererseits geht das prinzipiell auch ohne eine entsprechende Satzungsregelung. Die Mitgliederversammlung müsste dann nur den Kandidaten mit ausreichender Qualifikation wählen und den Schaumschläger ablehnen. Das macht natürlich nur Sinn, wenn sich die Mitglieder selbst diese Entscheidung zutrauen.

Wenn man hingegen beschließt, dass diese Frage lieber durch einen vorgeschalteten Mechanismus beantworten lässt, dann muss man natürlich auch mit dem Ergebnis leben.

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bob, Bad Oeynhausen, Mittwoch, 21.10.2026, 22:36 (vor 2 Tagen) @ markus

Nein, Aufregung nicht umsonst. Lies nochmal was ich gestern geschrieben habe, dann siehst du meine Meinung ja. Muss ich jetzt ja nicht nochmal schreiben

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Freiburger, Mittwoch, 21.10.2026, 22:34 (vor 2 Tagen) @ markus

Noch keine Reaktionen?

Der Entwurf sieht grundsätzlich hybride Versammlungen für die Zukunft vor (Aufregung umsonst?). Auch reine digitale Versammlungen sind möglich. Dazu ein Vorschlagsrecht der Mitglieder (mit 2% Quorum) und festgelegte Eignungskriterien. Klingt im Summe nach mehr Klarheit und mehr Demokratie.

Naja. Welche Reaktionen erwartest du?

Wie du schon schreibst, sehen die Satzungsänderungen nach Verbesserungen aus.

Bei den letzten beiden MVs gab es den Rheinmetall-Sponsoring-Vertrag und die Präsidentenwahl mit der Schlacht Watzke vs. Lunow im Vorfeld. Da ging es im Forum sehr hoch her.

Wenn es jetzt ruhig ist, ist das ein gutes Zeichen.

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markus, Donnerstag, 22.10.2026, 06:52 (vor 2 Tagen) @ Freiburger

Noch keine Reaktionen?

Der Entwurf sieht grundsätzlich hybride Versammlungen für die Zukunft vor (Aufregung umsonst?). Auch reine digitale Versammlungen sind möglich. Dazu ein Vorschlagsrecht der Mitglieder (mit 2% Quorum) und festgelegte Eignungskriterien. Klingt im Summe nach mehr Klarheit und mehr Demokratie.


Naja. Welche Reaktionen erwartest du?

Wie du schon schreibst, sehen die Satzungsänderungen nach Verbesserungen aus.

Bei den letzten beiden MVs gab es den Rheinmetall-Sponsoring-Vertrag und die Präsidentenwahl mit der Schlacht Watzke vs. Lunow im Vorfeld. Da ging es im Forum sehr hoch her.

Wenn es jetzt ruhig ist, ist das ein gutes Zeichen.

Ich hätte zumindest gedacht, dass einige etwas zu der Satzung sagen. Sind die gewünschten Änderungen mit drin? Hätte man sich mehr Änderungen oder andere Formulierungen erhofft? Was hält man von der fachlichen Eignung?

Wenn man nun positiv überrascht ist, wäre es ja auch nicht verboten, das anzuerkennen.

Ein Witz und zum Teil ne Farce

Copperfield, Saarbrücken, Mittwoch, 21.10.2026, 22:30 (vor 2 Tagen) @ markus

Noch keine Reaktionen?

Der Entwurf sieht grundsätzlich hybride Versammlungen für die Zukunft vor (Aufregung umsonst?). Auch reine digitale Versammlungen sind möglich. Dazu ein Vorschlagsrecht der Mitglieder (mit 2% Quorum) und festgelegte Eignungskriterien. Klingt im Summe nach mehr Klarheit und mehr Demokratie.

Ich könnte schon wieder aus der Hose springen.
Gut der Reihe nach. Das ganze unter dem Deckmäntelchen der Beteiligung aufzuziehen ist ect frech. Letztes Jahr waren über 6000 Leute dabei, davon 4000 Online (und ich + Sohnemann auch). Es ist ja lächerlich das dieses Mal gar nix angeboten wird in der Hinsicht.

Corona hat allen Vereinen und auch Parteien das Recht zu Online Versammlungen gegeben inkl Wahlen. Das dort die Zeit nicht genutzt wurde die Satzung zu ändern ist schlichtweg peinlich bei so nem großen Verein.

Das Vorschlagsrecht von 2 % klingt ja toll. In Summe sind das ca 4000 Mitglieder. Klar braucht es nen Deckel um Wahlen möglich zu machen. Wobei Digital auch 1000 Leute kandidieren könnten ohne Probleme. Der Witz ist, wie oben geschrieben, es kommen ja nur 2000 in die Halle. Somit ist das Quorum bei 200 %.

Ein Witz und zum Teil ne Farce

Didi, Schweiz, Mittwoch, 21.10.2026, 22:56 (vor 2 Tagen) @ Copperfield

Das Vorschlagsrecht von 2 % klingt ja toll. In Summe sind das ca 4000 Mitglieder. Klar braucht es nen Deckel um Wahlen möglich zu machen. Wobei Digital auch 1000 Leute kandidieren könnten ohne Probleme. Der Witz ist, wie oben geschrieben, es kommen ja nur 2000 in die Halle. Somit ist das Quorum bei 200 %.

Es geht doch da eher darum, dass man im Vorfeld diese Unterstützung an Land zieht und nicht im Rahmen der Versammlung, nicht?

Ein Witz und zum Teil ne Farce

Frank1299, Freitag, 23.10.2026, 09:40 (vor 1 Tag, 0 Stunden, 46 Min.) @ Didi

Das Vorschlagsrecht von 2 % klingt ja toll. In Summe sind das ca 4000 Mitglieder. Klar braucht es nen Deckel um Wahlen möglich zu machen. Wobei Digital auch 1000 Leute kandidieren könnten ohne Probleme. Der Witz ist, wie oben geschrieben, es kommen ja nur 2000 in die Halle. Somit ist das Quorum bei 200 %.


Es geht doch da eher darum, dass man im Vorfeld diese Unterstützung an Land zieht und nicht im Rahmen der Versammlung, nicht?

Kann die Kritik schon verstehen. Letztendlich würden laut diesem Beispiel 1001 Stimmen reichen, um gewählt zu werden. Dafür brauchst du aber 4000 Unterstützer.

Finde die Anzahl deshalb als zu hoch. Eine feste Grenze wie z.B. 1500 Unterstützer ist mMn ausreichend. Entscheidend ist eh die Wahl, nicht ob du antreten darfst.

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Murksknüller, Brühl/Rheinland, Mittwoch, 21.10.2026, 20:48 (vor 3 Tagen) @ markus

Wie viele Vereinsmitglieder sind denn hier im Forum aktiv? Und wer davon nimmt an einer Mitgliederversammlung teil?

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Copperfield, Saarbrücken, Mittwoch, 21.10.2026, 22:15 (vor 2 Tagen) @ Murksknüller

Wie viele Vereinsmitglieder sind denn hier im Forum aktiv? Und wer davon nimmt an einer Mitgliederversammlung teil?

Ich bisher einmal bzw bei allen die Hybrid Waren oder wären. Und ich hab mich schon drauf gefreut.

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toni82, Ort, Donnerstag, 22.10.2026, 09:50 (vor 2 Tagen) @ Copperfield

Hier is noch einer.

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DieRoteKarteZahlIch, UK, Donnerstag, 22.10.2026, 21:42 (vor 1 Tag, 12 Stunden, 45 Min.) @ toni82

Hier auch, gibt wohl Hunderte würde ich vermuten.