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Die Kleinen hängt man auf, die Großen lässt man laufen (Fußball allgemein)

Ulrich, Samstag, 03.12.2016, 14:04 (vor 2701 Tagen) @ FourrierTrans

Ich habe mich da ganz generell mal mit einem Bekannten drüber unterhalten, der Jura studiert hat und schon einige Zeit in Augsburg lebt. Ich kenne mich da nicht aus, ob rein die Auslegung der Gesetze stärker ausgeschöpft wird, oder ob da manche Dinge in der Tat "anders" sind, aber der hat mir als Rechtsmensch relativ deutlich gesagt: "In Süddeutschland, und speziell in Bayern, ticken die Uhren anders."
Witzigerweise hatte ich am selben Abend noch eine "Talkrunde" im Ersten gesehen, da ging es um "Unterhaltszahlungen". Dort war ein Gast, der mehr oder weniger damit prahlte, dass er den Unterhaltsforderungen seiner Ex + Kind nur recht selten nachkommt, obwohl er es finanziell könnte. Beziehungsweise sich immer drückt und das dann ewig Zeit in Anspruch nimmt, den Kram einzuklagen. In der Runde war auch ein Rechtswissenschaftler aus München zu Gast, der denjenigen dann fragte, wo er denn herkomme. Ganz stolz:"Us Kölle". Die Antwort des Rechtswissenschaftlers:"Achso, na da seien Sie aber mal froh, in Bayern würden Sie in Ihrer Situation nach 8 Wochen nicht gezahlter Unterhaltsforderungen einfahren."
Keine Ahnung, ob das so stimmt.

Die Kölner Justiz gilt auch innerhalb Nordrhein-Westfalens als ausgesprochen lasch. Ob dies tatsächlich stimmt kann ich nicht beurteilen. Allerdings halte ich es nicht für nachvollziehbar wenn beispielsweise Personen die sich mitten in der Stadt ein Auto-Rennen liefern bei dem Unbeteiligte ums Leben kommen lediglich zu recht milden Strafen verurteilt werden die dann auch noch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Dass aber jemand in Bayern nach 8 Wochen nicht gezahlter Unterhaltsforderungen "einfährt" glaube ich nicht. Da muss schon einiges mehr hin kommen. Zwar nicht in Bayern, sondern in Sachsen ist beispielsweise 2014 der wegen zahlreicher Delikte quer durch das Strafgesetzbuch vorbestrafte Lutz Bachmann zur Zahlung einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt worden weil er der von ihm getrennt lebenden Mutter seines Kindes knapp ein Jahr lang 1.800 Euro vorenthalten hatte. Wegen eines Teils seiner Vorstrafen stand Bachmann damals wohl noch unter Bewährung.

Anders sieht es eventuell aus wenn mit "Einfahren" Zivilhaft zur Erzwingung einer Vermögensauskunft gemeint ist. Das mag in Bayern eventuell schneller gehen. Aber da benötigt man neben einem Haftbefehl zusätzlich einen Gerichtsvollzieher der diesen vollstreckt, und das kann dauern. Zudem muss der Gläubiger für die Kosten der Verhaftung und für der anschließenden Beugehaft zunächst einmal zumindest zum Teil aufkommen.


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