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Was so aber auch nicht ganz der Wahrheit entspricht (Politik)

KopenHagen, Ort, Dienstag, 10.08.2021, 12:19 (vor 1025 Tagen) @ Burgsmüller84
bearbeitet von KopenHagen, Dienstag, 10.08.2021, 12:24

Auf einen Faktenchecker zu verweisen und dann den Großteil der Einordnung wegzulassen ist allerdings auch mehr als dreist...

Ich zitiere: "Allerdings hatte die Abstimmung eine lange Vorgeschichte. Zwischen den Parteien war im Vorfeld ein Streit um eine sogenannte Widerspruchsklausel entbrannt. Die Klausel sah vor, dass eine Anzeige im Nachhinein durch das mutmaßliche Opfer zurückgezogen werden könnte. Kritiker befürchteten, dass Vergewaltigungsopfer so von Tätern unter Druck gesetzt werden könnten, ihre Anzeige zurückzunehmen. Weil in dem Punkt keine Einigung in Sicht war, brachten verschiedene Abgeordnete schließlich einen sogenannten „Gruppenantrag” ohne die kontrovers diskutierte Widerspruchsklausel ein. Darüber stimmten die Abgeordneten dann ohne Fraktionszwang ab. Ein Gruppenantrag ist ein Antrag von verschiedenen Abgeordneten der Regierungsfraktion und der Opposition über Parteigrenzen hinweg.

Die 138 Nein-Stimmen waren offenbar teilweise auch der Diskussion um die Widerspruchsklausel geschuldet. Ob die aufgelisteten Politiker gegen das Gesetz im Allgemeinen stimmten oder weil sie das Gesetz ohne Widerspruchsklausel nicht abnicken wollten, ist aus dem Dokument nicht ersichtlich."

Daraus dann "CDU/CSU fanden 1997 Vergewaltigungen noch geil" zu machen, ist schon extrem schlechter Stil


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