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Rechnungshof kritisiert Lauterbach-Ministerium wegen Corona-Impf-Kampagne (Corona)

Gutz, Donnerstag, 28.03.2024, 20:15 (vor 31 Tagen) @ Finchen

Scheinbar hat Lauterbach das Wettbewerbsrecht ausgehebelt und keine öffentliche Ausschreibung erstellt, da er den Auftrag gerne an die SPD-Wahlkampfagentur „BrinkertLück“ vergeben wollte. Solch eine Beauftragung wäre nur rechtens gewesen, wenn es eine entsprechende Klausel im Vetrag mit der damaligen Hausagentur des BMG gegeben hätte, welche die Beauftragung von Subunternehmen gestattet.

Lauterbach hat beim Aufkommen der Kritik die Verträge dann prompt unter hohe Geheimhaltungsstufe stellen lassen. Leider hat der Bundesrechnungshof nun klar gestellt, dass es keine entsprechende Klausel gab, das Ministerium damit gegen das Vergaberecht verstoßen hat. Außerdem werden die Vertuschungsversuche stark kiritisiert und klargestellt, dass die Einstufung als Geheimsache nur in Fällen möglich sei, in denen Schaden für die Interessen Deutschlands“ entstehen könnte. Dies sei bei der Kampagnenvergabe nicht der Fall gewesen.

Lauterbach streitet weiterhin jedes Fehlverhalten ab.

WELT


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