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Ticketing Teil 2 (BVB)

MauriciusQ, Hamburg, Donnerstag, 04.08.2016, 22:31 (vor 2968 Tagen) @ Sascha

Danke!
An der vermaledeiten Pflicht zur ad hoc- Mitteilung ändert es dann offensichtlich nix, dass man noch ein e.V. ist.


Die KGaA ist kein Verein. ;-)


Das hat doch meiner Meinung nach nicht einmal zwingend was mit der Gesellschaftsform zu tun, sondern einzig und allein damit, dass man börsennotiert ist. Wenn ich das richtig im Kopf habe, ist Werder Bremen beispielsweise ebenfalls eine KgaA, aber eben nicht an der Börse - und unterliegt damit auch nicht der Ad-hoc-Pflicht.

Macht ja auch total Sinn. Wer mit BVB Aktien handelt muss natürlich die Möglichkeit haben alles relevanten Infos zeitnah zu bekommen.


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