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Ticketing Teil 2 (BVB)

DreiEckeneinElfer, Freitag, 05.08.2016, 06:16 (vor 2967 Tagen) @ Chappi1991

Nach Pa1n ist der e.V Eigner des Komplementärs. So hab ich's verstanden.


Ich habe das lange auch nie geschnallt. Inzwischen meine ich zu wissen, dass der Verein Komplementär der KGaA ist - wie Mauricius ja auch schon sagte - und letztlich dadurch auch die Kontrolle über die KGaA hat, in dem er eben erheblichen Einfluss darauf hat, wer die Geschäfte der KGaA führt - hier eben Watzke. Aber die KGaA ist trotzdem kein Verein und juristisch wohl auch als völlig losgelöst vom Verein zu betrachten.

Hoffe das passt halbwegs. ;-)


Nein. Der Verein ist nicht der Komplementär. Der Verein ist Alleineigentümer des Komplementärs ("Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH"). Es wäre auch eine Konstruktion "e.V. & Co. KG" möglich. Dann wäre der e.V. tatsächlich Komplementär und voll in der Haftung. Durch die Konstruktion mit der GmbH ist der BVB e.V. hier aus der Haftung (es haftet die GmbH mit ihrem Vermögen).

Passte doch, halbwegs. ;-)


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