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Hausdurchsuchungen bei Beckenbauer, Niersbach, Zwanziger und Schmidt (Fußball allgemein)

Chappi1991, Donnerstag, 01.09.2016, 22:50 (vor 2811 Tagen) @ MarcBVB

Ja und nein. Grundsätzlich hast du zwar Recht. Bei den Spekulationen geht es aber um eine Vortat zu der Steuerhinterziehung. Da dürfte ein Strafklagenverbrauch nicht eingetreten sein, weil die Tat als solche nicht Gegenstand der Anklage war. Allerdings wäre in diesem Fall bereits eine Verjährung eingetreten, so dass die Mauscheleien um den Adidasausrüstervertrag (ggf. auch der des DFBs?), sollte es sie gegeben haben, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden könnten.


Es ging doch explizit um Steuerhinterziehung. Oder habe ich nur halb gelesen?

Klar, wenn da jetzt noch andere Dinge ans Licht kommen sollten, wie zB Untreue oder andere Delikte, dann ja. Aber die Steuererklärungen von Hoeness sind doch abgeurteilt...

Moment. Das betraf die privaten Steuererklärungen. Aber, so die Idee, es könnte vielleicht noch etwas den FC Buyern betreffend auftauchen. Und wenn das so wäre, dann wären auch die Steuererklärungen des Clubs bzw. der AG falsch. Dafür wäre dann irgendjemand strafrechtlich verantwortlich. Ich weiß nicht, ob es Hoeneß wäre. Aber über diesen Umweg kann auch ein Geldwäsche- oder Untreueverfahren in der Schweiz zu einer strafrechtlichen Verfolgung in Deutschland führen.


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