Allgemeine Newsschlagzeilen vom 22.09.2016 (Fußball allgemein)
Redaktion schwatzgelb.de
, Dortmund, Donnerstag, 22.09.2016, 06:00 (vor 3090 Tagen)
Aktuelle Fußballnews, die den BVB nicht betreffen, bitte in diesen Thread posten.
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News, Neuigkeiten, Newsthread
Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten
Ulrich, Donnerstag, 22.09.2016, 14:14 (vor 3090 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de
Quelle: Süddeutsche
Man bezieht sich auf Äußerungen des Gerichts (BGH) in der Versammlung, das Urteil fällt vermutlich heute Nachmittag.
"Unsere Kurve" zum Thema
Fussel, Donnerstag, 22.09.2016, 20:52 (vor 3089 Tagen) @ Ulrich
katastrophales Zeichen
kallisti, Nürnberg, Freitag, 23.09.2016, 00:05 (vor 3089 Tagen) @ Fussel
Finde ich ein katastrophales Zeichen, dass man mit diesem Text prinzipiell die Weitergabe von DFB-Strafen an Zuschauer/"Störer" legitimisiert, und lediglich die Undurchsichtigkeit der Höhe anprangert.
Meiner Meinung nach ist es vollkommen inakzeptabel, dass sich der DFB irgendeine Strafe für irgendein Vergehen ausdenken darf (wie transparent oder nachvollziehbar diese Strafe auch sein mag), und diese Strafe dann Rechtsgültigkeit für Zivilpersonen besitzt. Strafen bestimmt der Gesetzgeber, und niemand anderes. Alles Andere ist eine Aushölung des Rechtsstaates.
Für mich bleibt der Fakt, dass dem DFB durch den "Störer" kein messbarer Schaden entsteht. Wo kein Schaden ist, kann auch kein Schadensersatz gefordert werden. Das simple Ausdenken eines Strafmaßes ist kein Schaden. Wenn am Ende eine Zivilperson zahlt, dann hat der DFB dieses Geld mehr. Er muss damit nichts reparieren, ersetzen, nichtmal entgangene Einnahmen kompensieren. Denn dass der DFB durch Pyro oder sonst was geringere Werbe- oder Fernseheinnahmen hat, dass soll er erstmal nachweisen.
katastrophales Zeichen - nein Mann
ooohflupptnicht, Rüttenscheid - Gute Zeit, Freitag, 23.09.2016, 14:58 (vor 3089 Tagen) @ kallisti
Meiner Meinung nach ist es vollkommen inakzeptabel, dass sich der DFB irgendeine Strafe für irgendein Vergehen ausdenken darf (wie transparent oder nachvollziehbar diese Strafe auch sein mag), und diese Strafe dann Rechtsgültigkeit für Zivilpersonen besitzt. Strafen bestimmt der Gesetzgeber, und niemand anderes. Alles Andere ist eine Aushölung des Rechtsstaates.
Es ist zwar schon mehrfach in diesem Forum erläutert worden, aber offensichtlich nicht oft genug:
Wenn ein Verein am Ligabtrieb teilnimmt, unterwirft er sich vielen Regeln (Anzahl Spieler, etc.) u.a. auch der Sportgerichtsbarkeit des Verbands. Das macht er freiwillig und ist auch allgemein akzeptiert. Wenn der Verband Strafen ausspricht, z.B. Spielsperren für Rotsünder, etc protestiert auch keiner, dass dies einem Berufsverbot gleichkommt.
Man kann und imho muss sogar sehr wohl die intransparente Strafmaßbemessung und die oftmals lächerlichen Begründungen für Verurteilungen (bzw. noch häufiger für nicht erfolgte Verurteilungen, Maßstab?) anprangern. Aber die Tatsache, dass der Verband ggü. den Mitgliedern Strafen im Rahmen seiner Verbandstätigkeit auferlegen muss, um den Ligabetrieb aufrecht erhalten zu können, sollte eigentlich unstrittig sein, oder würde ein Verein einen Rotgesperrten Spieler ohne Zwang in einem Finalspiel aus Solidarität mit den anderen Vereinen nicht einsetzen?
Ob man z.B. für Luftschlangen Strafen (vor ein paar Jahren bei uns) verteilen muss ist wie gesagt mMn fragwürdig, aber d.h. nur, dass man die Gestaltung der Sportgerichtsbarkeit etwas weniger peinlich und sehr viel transparenter bewirken sollte, nicht jedoch, dass man sie abschafft.
Wenn die Verbandsstrafe für den Verein dann verbindlich getroffen ist, ist auch ganz konkret ein Schaden entstanden. Wenn diese Strafe aufgrund einer Störung durch einzelne Personen zurückzuführen ist, wie in den hier gemeinten Fällen, ist es mMn selbstverständlich, dass der Verein den durch diese Personen zu verantwortenden Schaden auch zu ersetzen sucht. Das ist für die betroffenen keine Strafe sondern ein Ersatz für einen Vermögensschaden, den sie selbst zu verantworten haben, da sie sich nicht an die Stadionordnung gehalten haben. Da die Kausalität "Pyro führt zu Strafe für Verein" mittlerweile bekannt sein dürfte, wird dieser Schaden mutwillig in Kauf genommen. Vergleichbar wäre, wenn ich etwas mutwillig beschädige (z.B. Fensterscheibe), bin ich zivilrechtlich (und wenn man kein Primat ist auch moralisch/menschlich) auch dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu beheben.
Jetzt kann man natürlich sagen, dass die Stadionordnung Mist ist. Dann bliebe einem die Möglichkeit, zu versuchen, diese zu ändern. Oder, wenn einem das zu lange dauert, sein Hobby (in diesem Fall Pyro zünden) an anderer Stelle, wo es geduldet (Skisprung? Formel 1?) wird, auszuüben.
Für mich bleibt der Fakt, dass dem DFB durch den "Störer" kein messbarer Schaden entsteht.
Ist unerheblich. Die Sportgerichtsbarkeit orintiert sich an Ihren selbst auferlegten Regeln. Diese gelten, egal wie doof man sie auch findet...
Und ich finde sie so doof wie wenig anderes. Sehe ich als Aufgabe der Vereine, auch in diesem Bereich in Zukunft für Transparenz und verständliche Regeln zu sorgen. Ohne Vereinsdelegierte kein Verband. Aber das ist vielleicht ein Thema für die JHVen der Vereine, nicht für Gerichte.
. Wo kein Schaden ist, kann auch kein Schadensersatz gefordert werden.
Den Schaden hat der Verein, welcher im Übrigen auch Kläger ist, und dieser Schaden ist sehr real.
Das simple Ausdenken eines Strafmaßes ist kein Schaden. Wenn am Ende eine Zivilperson zahlt, dann hat der DFB dieses Geld mehr. Er muss damit nichts reparieren, ersetzen, nichtmal entgangene Einnahmen kompensieren.
Das ist in der Tat ärgerlich. Sehe das Geld auch lieber bei den Vereinen bzw. bei den idR recht jungen Leuten. Könnte mir gut vorstellen, dass diese das besser benutzen könnten. Selbst schuld, aber trotzdem :-(
Denn dass der DFB durch Pyro oder sonst was geringere Werbe- oder Fernseheinnahmen hat, dass soll er erstmal nachweisen.
Wie gesagt unerheblich.
katastrophales Zeichen
DieRoteKarteZahlIch, UK, Freitag, 23.09.2016, 07:59 (vor 3089 Tagen) @ kallisti
Für mich bleibt der Fakt, dass dem DFB durch den "Störer" kein messbarer Schaden entsteht.
Ist dies ein Fakt? Sieben Menschen wurden verletzt und das Fussballspiel gestört. Das beschädigt auch Verein und DFB. Klar ist die Höhe des Schadens in diesem Fall nicht einfach zu ermitteln.
Wo kein Schaden ist, kann auch kein Schadensersatz gefordert werden.
Dies ist richtig. Aber obiges ist schon ein Schaden. Oder meinst Du messbarer Schaden hier?
An sich finde ich das Urteil richtig. Der DFB kann eine Strafe verhängen. Der Verein den Verursacher am Strafmass beteiligen.
Das Thema ist aber schwierig im Detail. Geisterspiel etwa. Hier ist der Schaden zumindest aus Sicht des Vereins messbar. Aber Geisterspiele gibt es ja auch wenn Probleme vom Verein nicht behoben wurden. In diesem Fall dürfte ein Störer nur für einen Anteil haften. Hinzu wird es politisch brisant, wenn der Verein Schadensersatz von Gästefans ausländischer Vereine fordert, oder dies unterlässt.
katastrophales Zeichen
kallisti, Nürnberg, Freitag, 23.09.2016, 13:14 (vor 3089 Tagen) @ DieRoteKarteZahlIch
Für mich bleibt der Fakt, dass dem DFB durch den "Störer" kein messbarer Schaden entsteht.
Ist dies ein Fakt? Sieben Menschen wurden verletzt und das Fussballspiel gestört. Das beschädigt auch Verein und DFB. Klar ist die Höhe des Schadens in diesem Fall nicht einfach zu ermitteln.
Die Verletzungen der Menschen sind selbstverständlich strafrechtlich und zivilrechtlich relevant. Aber der Schaden für den Verein/DFB lässt sich einfach nicht messen. Und wenn man argumentieren wollen würde, dass durch den "Rufschaden" ein finanzieller Schaden entsteht, dann müssen DFB und Verein vor ein ordentliches Gericht ziehen, und dieses Gericht den Schaden bemessen lassen. Der DFB denkt sich hier aber einfach einen Schaden aus.
Ganz abgesehen davon finde ich es dann doch extrem zynisch, dass in einer Geschäftswelt die von mafiösen Strukturen und vorbestraften Funktionären auf einmal ein bisschen Pyro einen signifikanten Schaden produzieren soll.
Wo kein Schaden ist, kann auch kein Schadensersatz gefordert werden.
Dies ist richtig. Aber obiges ist schon ein Schaden. Oder meinst Du messbarer Schaden hier?
Ja, ich meine einen messbaren Schaden, dem die Strafe gegenüber steht. Zum Beispiel: Beim Einsatz von Pyro ist die schicke Tribüne vollkommen verrußt worden. Ein Firma musste bezahlt werden um den Ruß zu entfernen. Dass ist ein messbarer Schaden, den man dem Verursacher in Rechnung stellen kann. "Wir finden das nicht gut und deswegen denken wir uns eine Strafe aus" ist keiner.
An sich finde ich das Urteil richtig. Der DFB kann eine Strafe verhängen. Der Verein den Verursacher am Strafmass beteiligen.
Das Thema ist aber schwierig im Detail. Geisterspiel etwa. Hier ist der Schaden zumindest aus Sicht des Vereins messbar. Aber Geisterspiele gibt es ja auch wenn Probleme vom Verein nicht behoben wurden. In diesem Fall dürfte ein Störer nur für einen Anteil haften. Hinzu wird es politisch brisant, wenn der Verein Schadensersatz von Gästefans ausländischer Vereine fordert, oder dies unterlässt.
Aber des Geisterspiel ist doch auch wieder nur eine ausgedachte Strafe. Wenn sich DFB und Vereine darauf verständigen dass man so eine Strafe umsetzt, und damit ohne tatsächlichen Zwang auf Geld verzichtet, dann ist das halt deren Problem.
katastrophales Zeichen
MDomi, Freitag, 23.09.2016, 07:15 (vor 3089 Tagen) @ kallisti
Sehe ich ähnlich. Wenn ich eine Quietscheentchenliga aufmache, wo Zuschauer kommen und sich diese, geordnet in Quitscheentchenvereinen, beim Schwimmen ansehen und ein Zuschauer zündelt in seiner Euphorie, dann gebe ich dem Quietscheentchenverein, der Besitzer des Pools ist, eine Geldstrafe, die ich mir so mal aussuche. Und der Zuschauer muss das dann dem Verein zahlen! Krasse Sache, dieser BGH. Selbst mit dem aktuellen Urteil. Hänge ich also ein Schild hin: Benutzen von Pyro -> 150000 Euro, dann reicht das.
Dass Vereine höher sanktioniert werden, je öfter was passiert kriegt dann halt der Täter ab.
Ich würde das ja so sehen, dass der Verein bestraft gehört, der seinen Ordnungsdienst nicht im Griff hat - und das sind aktuell noch immer nicht am Ansatz Kontrollen die ok sind. Der Veranstalter hat die Pflicht die anderen Besucher zu schützen.
Um die Gefährder hat sich ein ordentliches Gericht zu kümmern. Gegebenfalls muss man solche Gefährdungen ins StGB aufnehmen, falls das aktuell nicht der Fall ist.
Ich finde das total blamabel.
katastrophales Zeichen
Talentförderer, Dortmund, Freitag, 23.09.2016, 07:17 (vor 3089 Tagen) @ MDomi
Und der Verein hat nicht nur die Pflicht zu schützen, sondern auch das Recht die Strafen an diejenigen weiterzugeben, die sich den Sicherhuetskontrollen mutwillig entziehen. Find ich ser gut so. Benehmen muss gelernt sein.
katastrophales Zeichen
MDomi, Freitag, 23.09.2016, 07:20 (vor 3089 Tagen) @ Talentförderer
Auf jeden Fall muss es das. So eine Strafe gehört aber von einem ordentlichen Gericht festgesetzt.
katastrophales Zeichen
tim86, Hamburg, Freitag, 23.09.2016, 09:55 (vor 3089 Tagen) @ MDomi
Es ist ja auch keine Strafe für die Zivilperson, sondern eine Vertragsstrafe an den Verein. Solche Vertragsstrafen sind in der Wirtschaft vollkommen üblich und müssen nach modifizierten Hamburger Modell auch nicht vorher in der Höhe festgelegt sein, können dann aber noch mal vor Gericht überprüft werden(ob die Höhe angemessen ist). Für eine Vertragsstrafe muss auch kein realer Schaden entstanden sein.
Und der Verein ist nun mal in der Lage die Vertragsstrafe an die Zivilperson weiter zu reichen, die durch ihr illegales Handeln diese erzeugt hat. Dort ist es aber dann keine Strafe mehr für die Zivilperson, sondern nur der Schadensersatz gegenüber den Verein(der den realen Schaden die Vertragsstrafe zahlen zu müssen erlitten hat).
Würdest ich besoffen auf einer Baustelle randalieren, würdest ich auch nicht nur den Schaden bezahlen müssen, der durch meine Randale entstanden ist, sondern auch die Vertragsstrafe die das Bauunternehmen ggf. für die zu späte Fertigstellung des Gebäudes zahlen muss, wenn es dadurch zu spät fertig gestellt wird.
katastrophales Zeichen
kallisti, Nürnberg, Freitag, 23.09.2016, 13:30 (vor 3089 Tagen) @ tim86
Auch in dem Baustellenbeispiel finde ich nicht dass der randalierende Zivilist die Vertragsstrafe sollte zahlen müssen.
Wenn sich durch die Randale die Fertigstellung verzögert und daraus ein tatsächlicher Schaden entsteht (zB bei einem Hotel die Opportunitätskosten dass man erst später Zimmer vermieten kann), dass ist okay. Aber irgendeine Vertragsstrafe einfach weiterzureichen finde ich inakzeptabel.
+1
AndyAC, Bonn, Freitag, 23.09.2016, 00:49 (vor 3089 Tagen) @ kallisti
Seh ich genauso.
Das ein Böllerwerfer zivilrechtlich und strafrechtlich belangt werden kann ist voll ok und richtig.
Bei seiner Strafe werden aber auch die Lebensumstände berücksichtigt.
Aber vom DFB?
Zumal die Höhe der Strafen jede normale Person privat ruiniert.
Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten
Weeman, Hinterm Knauber, Donnerstag, 22.09.2016, 14:52 (vor 3090 Tagen) @ Ulrich
Da bin ich dann mal gespannt.
Dann müsste mal ein offizieller Strafenkatalog vom DFB rauskommen.
Bleibt es dann wie bei anderen Urteilen, dass man nur anteilig zahlen muss?
Sprich 20 Pyros Strafe 20.000 bedeuten 1.000 pro Nase oder?
Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten
Sascha, Dortmund, Donnerstag, 22.09.2016, 14:27 (vor 3090 Tagen) @ Ulrich
Was für eine beschissene Überschrift. Es geht hier nicht explizit um "Böllerwürfe", sondern um ein Grundsatzurteil, ob Verbandsstrafen wegen Fehlverhaltens von Fans in Zukunft an die Verursacher zumindest zum Teil weiterbelastet werden dürfen.
Und dann geht es eben auch um "diffamierende" Inhalte bei Gesängen oder Transparenten. Letztendlich also eine potentiell mächtige Waffe, wenn man den Fußball familienfreundlich ohne "Am Tag als der FC Scheiss starb.."-Gesänge gestalten oder Kritik an Verbänden á la "Fußballmafia DFB" unterbinden will.
Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten
AdamSmith, ..., Donnerstag, 22.09.2016, 14:57 (vor 3090 Tagen) @ Sascha
Was für eine beschissene Überschrift. Es geht hier nicht explizit um "Böllerwürfe", sondern um ein Grundsatzurteil, ob Verbandsstrafen wegen Fehlverhaltens von Fans in Zukunft an die Verursacher zumindest zum Teil weiterbelastet werden dürfen.
Da muss man wohl das schriftliche Urteil abwarten um daraus die richtigen Schlüsse ziehen zu können. Ich habe mir gerade mal das angegriffene Urteil des OLG Köln durchgelesen. Den Argumentationsstrang finde ich grundsätzlich richtig. Grundsätzlich würde ich erwarten, dass die Vereine ihre Stadionordnung und Vertragsbedingungen in jedem Fall anpassen müssen. Dann ist man wieder im Berich der AGB-Inhaltskontrolle. Da muss noch eine Menge Pyro abgebrannt werden - bis die Abwälzung von DFB-Strafen auf einzelne Fans abschließend geklärt ist.
Und dann geht es eben auch um "diffamierende" Inhalte bei Gesängen oder Transparenten. Letztendlich also eine potentiell mächtige Waffe, wenn man den Fußball familienfreundlich ohne "Am Tag als der FC Scheiss starb.."-Gesänge gestalten oder Kritik an Verbänden á la "Fußballmafia DFB" unterbinden will.
Hier geht es ja um Meinungsäußerungen im weiteren Sinne nicht um tatsächlich verbotene Handlungen, sowohl vertraglich als auch öffentlich-rechtlich. Daher würde ich da deutlich höhere Hürden setzen.
Zumindest nach den letzten Beckenbauer, Ceferin Veröffentlichungen müsste "Fussballmafia DFB" als erlaubte Tatsachen-Behauptung durchgehen. Immerhin werden FIFA-Größen in New York unter dem Mafia-Gesetz angeklagt und Geldwäsche ist auch ein normales Mafia-Delikt.
Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten
AdamSmith, Donnerstag, 22.09.2016, 15:18 (vor 3090 Tagen) @ AdamSmith
Hier mal die Pressemitteilung des BGHs:
Nr. 165/2016 vom 22.09.2016
Bundesgerichtshof bejaht Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden eines Knallkörpers im Fußballstadion
Urteil vom 22. September 2016 - VII ZR 14/16
Der VII. Zivilsenat hat die Pflicht des Zuschauers eines Fußballspiels bejaht, dem veranstaltenden Verein die von diesem gezahlte Verbandsstrafe wegen des Zündens eines Knallköpers durch den Zuschauer als Schadensersatz zu erstatten.
Sachverhalt:
Die Klägerin betreibt den Profifußballbereich des 1. FC Köln. Sie verlangt von dem Beklagten Schadensersatz wegen des Zündens eines Knallkörpers bei einem Heimspiel im RheinEnergieStadion in der 2. Bundesliga gegen den SC Paderborn 07 am 9. Februar 2014.
Der Beklagte zündete in der zweiten Halbzeit einen Knallkörper, der aufgrund seiner Sprengenergie dem Sprengstoffgesetz unterfällt, und warf ihn vom Oberrang der Nordtribüne auf den Unterrang, wo er detonierte und sieben Zuschauer verletzte.
Wegen dieses Vorfalls und vier weiterer vorangegangener Vorfälle bei anderen Spielen der Lizenzspielermannschaft der Klägerin verhängte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) eine Verbandsstrafe gegen die Klägerin, u.a. bestehend aus einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 € sowie der Bewährungsauflage, weitere 30.000 € für Projekte und Maßnahmen zu verwenden, die der Gewaltprävention sowie der Ermittlung von konkreten Tätern bei den Fußballspielen der Klägerin dienen.
Die Klägerin bezahlte die Geldstrafe. Sie verlangt vom Beklagten Ersatz in Höhe von 30.000 €.
Prozessverlauf:
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass der Beklagte zwar durch das Zünden und den Wurf des Knallkörpers seine Verhaltenspflichten aus dem Zuschauervertrag verletzt habe. Das habe auch die Verhängung der Verbandsstrafe durch den DFB nach sich gezogen. Es fehle jedoch an dem erforderlichen Zurechnungszusammenhang. Denn die Verhängung der Verbandsstrafe unterfalle nicht mehr dem Schutzzweck der vom Beklagten verletzten Pflichten. Das Verbot des Zündens von Knallkörpern im Stadion diene dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Hinsichtlich des hier geltend gemachten Schadens habe sich jedoch das durch die Unterwerfung der Klägerin unter die Regeln des DFB geschaffene Risiko, dass der Verein für sportliche Vergehen seiner Anhänger die Verantwortung zu übernehmen habe und dementsprechend im Rahmen des Verbandes mit Strafen belegt werden könne, verwirklicht.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:
Die vom Oberlandesgericht zugelassene Revision der Klägerin führte zur Aufhebung des Berufungsurteils.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass jeden Zuschauer die Verhaltenspflicht trifft, die Durchführung des Fußballspiels nicht zu stören. Verstößt er hiergegen durch das Zünden und den Wurf eines Knallkörpers, hat er für die daraus folgenden Schäden zu haften und sie zu ersetzen. Das gilt auch für eine dem Verein wegen des Vorfalls auferlegte Geldstrafe des DFB. Sie ist kein nur zufällig durch das Verhalten verursachter, hiermit nicht mehr in einem inneren Zusammenhang stehender Schaden. Vielmehr wird sie gerade wegen der Störung durch den Zuschauer verhängt. Auch die Regeln des Verbandes dienten wie die Pflichten des Zuschauervertrags der Verhinderung von Spielstörungen.
Der Bundesgerichtshof hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, damit dieses die weiteren Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs prüft.
Vorinstanzen:
LG Köln - Urteil vom 8. April 2015 - 7 O 231/14
OLG Köln - Urteil vom 17. Dezember 2015 - 7 U 54/15
Karlsruhe, den 22. September 2016
Die relevante Passage habe ich mal hervorgehoben. Damit dürfte Saschas Angst, den Juliane Werding-Klassiker zu singen, obsolet sein. Denn das Spiel dürfte hierdurch kaum gestört werden. Gefährlicher könnte es da schon für die Pyrofreunde sein, wenn das Spiel unterbrochen wird, oder Becherwerfer, die niemanden treffen...
Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten
AdamSmith, ..., Donnerstag, 22.09.2016, 16:02 (vor 3090 Tagen) @ Jurist81
So ganz überzeugt mich das nicht. Mal sehen was das OLG draus macht.
Vom Prinzip her schon, ich kann ich auch damit anfreunden, das in so einem Fall Strafen, zumindest anteilig, weitergegeben werden. Ich würde doch eine klarer vertragliche Grundlage erwarten.
Ein anderer Aspekt, es liegt ja bei jedem Pyro-Abrennen auch ein Versagen des Stadion-Sicherheitsdiensts vor. Die Sachen werden ja nicht McGyver-mäßig im Stadion aus Beton-Staub und Bier gemixt. In Zeiten von realer und eingebildeter Terror-Gefahr gibt mir das zu denken.
Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten
Franke, Donnerstag, 22.09.2016, 16:21 (vor 3090 Tagen) @ AdamSmith
So ganz überzeugt mich das nicht. Mal sehen was das OLG draus macht.
Vom Prinzip her schon, ich kann ich auch damit anfreunden, das in so einem Fall Strafen, zumindest anteilig, weitergegeben werden. Ich würde doch eine klarer vertragliche Grundlage erwarten.
Ein anderer Aspekt, es liegt ja bei jedem Pyro-Abrennen auch ein Versagen des Stadion-Sicherheitsdiensts vor. Die Sachen werden ja nicht McGyver-mäßig im Stadion aus Beton-Staub und Bier gemixt. In Zeiten von realer und eingebildeter Terror-Gefahr gibt mir das zu denken.
Wenn man jeden Zuschauer überprüfen müsste wie einen neuen Häftling bei der Zugangskontrolle im Gefängnis?
Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten
Sascha, Dortmund, Donnerstag, 22.09.2016, 16:22 (vor 3090 Tagen) @ Franke
Aber das ist doch, wenn ich mich richtig erinnere, genau die Argumentationsweise, warum DFB/DFL den Vereinen dafür eine Strafe auferlegen. Weil sie dafür Sorge zu tragen haben, dass derartiges nicht passiert.
Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten
Westfalenstadio seit 1974, Hessen, Donnerstag, 22.09.2016, 21:15 (vor 3089 Tagen) @ Sascha
Aber das ist doch, wenn ich mich richtig erinnere, genau die Argumentationsweise, warum DFB/DFL den Vereinen dafür eine Strafe auferlegen. Weil sie dafür Sorge zu tragen haben, dass derartiges nicht passiert.
Aber dass das in der Praxis überhaupt nicht umzusetzen ist, ist dem DFB absolut egal...
Zumal beim Pokalfinale der DFB selbst bestraft werden müsste, da er den Ordnungsdienst, der versagt hat, stellt.
Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten
Sascha, Dortmund, Donnerstag, 22.09.2016, 15:33 (vor 3090 Tagen) @ Jurist81
Auch die Regeln des Verbandes dienten wie die Pflichten des Zuschauervertrags der Verhinderung von Spielstörungen.
Das Verbot von diffamierenden Äußerungen gehört aber ebenso zu den Regeln des Verbandes (und ist beides Teil des Konzepts zum sicheren Stadionerlebnis) und wenn hier eine Strafe seitens des DFB ausgesprochen würde mit der Begründung, dass man mit der Bekämpfung solcher Äußerungen Spielstörungen durch Ausschreitungen entgegenwirken möchte?
Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten
Weeman, Hinterm Knauber, Donnerstag, 22.09.2016, 15:36 (vor 3090 Tagen) @ Sascha
Also quasi wie damals bei den blauen gegen Saloniki.
Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten
Weeman, Hinterm Knauber, Donnerstag, 22.09.2016, 15:21 (vor 3090 Tagen) @ Jurist81
Ergibt sich daraus eine Pflicht für den DFB, einen transparenten Strafenkatalog zu erstellen?
Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte
Sascha, Dortmund, Donnerstag, 22.09.2016, 14:30 (vor 3090 Tagen) @ Sascha
Würde man dabei gesamtschuldnerisch haften? Also wenn der Verband zum Beispiel wegen des Conny-Kramer-Songs eine Strafe von sagen wir mal 5.000 € verhängen würde, könnte diese Strafe an jeden, der nachweisbar mitgesungen hat, berechnet werden?
Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte
Greensynapse, Donnerstag, 22.09.2016, 22:54 (vor 3089 Tagen) @ Sascha
Ja
Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte
Tigo, Duisburg, Donnerstag, 22.09.2016, 15:53 (vor 3090 Tagen) @ Sascha
Gab es denn schon mal Strafen für Gesänge oder Rufe ?
Abgesehen von Rassistischen ?
Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte
Elfmeter, Donnerstag, 22.09.2016, 21:30 (vor 3089 Tagen) @ Tigo
Eine Geldstrafe gab es auch schon (indirekt) für Konfetti/Luftschlangen.
http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/strafe-wegen-konfetti-auf-dem-platz-id7495780.html
Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte
BVBMenden
, Menden (Sauerland), Donnerstag, 22.09.2016, 14:39 (vor 3090 Tagen) @ Sascha
Würde man dabei gesamtschuldnerisch haften? Also wenn der Verband zum Beispiel wegen des Conny-Kramer-Songs eine Strafe von sagen wir mal 5.000 € verhängen würde, könnte diese Strafe an jeden, der nachweisbar mitgesungen hat, berechnet werden?
Wie beweist man eigentlich, dass ich nicht nur die Lippen bewegt habe?
Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte
DieRoteKarteZahlIch, UK, Freitag, 23.09.2016, 08:24 (vor 3089 Tagen) @ BVBMenden
Würde man dabei gesamtschuldnerisch haften? Also wenn der Verband zum Beispiel wegen des Conny-Kramer-Songs eine Strafe von sagen wir mal 5.000 € verhängen würde, könnte diese Strafe an jeden, der nachweisbar mitgesungen hat, berechnet werden?
Wie beweist man eigentlich, dass ich nicht nur die Lippen bewegt habe?
Die messen wie sich das Barthaar bewegt. Das Strafmass wird auch berücksichtigen, wie laut und deutlich man singt. Wer die Töne allerdings nur ungenau trifft, kann mit zusätzlicher Härte rechnen.
Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte
Greensynapse, Donnerstag, 22.09.2016, 22:57 (vor 3089 Tagen) @ BVBMenden
Schlau-Schlau Argumentationen wie die Deine erfreuen Richter über alle Maße. Der Richter wird Dir schlichtweg nicht glauben. In Zivilprozessen gibt es übrigens keine "Unschuldsvermutung" falls das jetzt kommt.
Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte
Tigo, Duisburg, Donnerstag, 22.09.2016, 15:54 (vor 3090 Tagen) @ BVBMenden
Außerdem singt man doch FC Scheiße das heißt man meint ja gar nicht die blauen ;)
Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte
BVBMenden, Donnerstag, 22.09.2016, 14:47 (vor 3090 Tagen) @ BVBMenden
.. oder den alten Landarbeiter-Schlager "Das Gras, das auf der Seite lag..." intonierte.