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23 Klagen auf Grundlage eines Freihandelsabkommens (Sonstiges)

Franke, Freitag, 21.10.2016, 21:26 (vor 2889 Tagen) @ Rupo

Investitionsschutz: Der Wolf im Freihandelspelz


Es geht z.B. um Klagen gegen Mindestlohn, Frackingverbot, Atomausstieg oder Regeln für die Gestaltung von Zigarettenschachteln. Alles Themen, die auch uns in Deutschland beschäftigen.

Ich krakeele nicht rum wie das "Pack". Aber wenn es heißt, "vertraut uns, alles wird gut" - Verzeihung, ich habe die Euro-Einführung erlebt, da hieß es "das wird toll, Ihr müsst kein Geld mehr wechseln, wenn Ihr in Urlaub fahrt", nur geeignete Länder werden Teil der Eurozone und selbstverständlich wird niemals ein Land für das Defizit eines anderen Landes aufkommen müssen. Wer sich häufiger so aufs Glatteis führen lässt, der ist leider selbst schuld.

Deutsche Politiker, unfähig, einen Flughafen bauen zu lassen, wie es zahlreiche in der ganzen Welt gibt, aber vorhersehen wollen, welche Tricks sich große nordamerikanische Anwaltskanzleien einfallen lassen, die es gewohnt sind, nur im Erfolgsfall Geld zu verdienen, dann aber groß abzusahnen. Das unterscheidet TTIP/CETA von anderen Freihandelsabkommen: Einen solchen Verhandlungspartner hatte Deutschland/Europa noch nie. Bisher waren es rückständige Länder, denen man diktiert hat, wo es langgeht. Zuletzt afrikanische Staaten.


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