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Den Ball flach halten ! (Sonstiges)

simie, Eine Insel, Dienstag, 27.12.2016, 20:49 (vor 3570 Tagen) @ Flankengott

Das ist Blödsinn. Selbst bei Jugendhaft, wo eigentlich die Drittelregelung gelten sollte, kommt die vorzeitige Entlassung in aller Regel erst nach zwei Dritteln der Haft in Frage. Im normalen Vollzug natürlich erst Recht. Und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.


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