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Den Ball flach halten ! (Sonstiges)

Flankengott, Dortmund, Dienstag, 27.12.2016, 21:50 (vor 3267 Tagen) @ simie

Das ist Blödsinn. Selbst bei Jugendhaft, wo eigentlich die Drittelregelung gelten sollte, kommt die vorzeitige Entlassung in aller Regel erst nach zwei Dritteln der Haft in Frage. Im normalen Vollzug natürlich erst Recht. Und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Deckt sich nicht mit den Erfahrungen die ich gemacht habe. Aus 4 Jahren wurden schnell 2 Jahre und 2 Monate bei jemanden den ich kenne.
Wie erklärst du das nun ? Auch Blödsinn ?


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