schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Wie Teamärzte entmachtet werden (Fußball und Sport allgemein)

medvet09, Mayen, Mittwoch, 28.12.2016, 14:55 (vor 3270 Tagen) @ Jay-D

Es ist denke ich auch immer abhängig von den äußeren Umständen. Wie wichtig ist der Spieler für das Team und in welcher Situation befinden sich Verein und Mannschaft. Dass man einen Führungsspieler im Abstiegskampf eher wieder reinschmeißt als einen Ergänzungsspieler als sicherer Meister, das wird wohl niemanden überraschen.

Als Schürrle wieder ranmusste hatten wir ja auch große Personalprobleme, Tuchel hat das ja mehrmals selbst als äußerst grenzwertig bezeichnet.

Es ist wahrscheinlich, dass Verantwortliche des Vereins, die Trainer Einfluss im Sinne einer "vorzeitigen Wiedereinsatzfähigkeit" des erkrankten Spielers nehmen wollen - aus rein vereinsegoistischen Gründen.

Dennoch kommt mir folgender Aspekt zu kurz:

Die Rechtslage nach § 630 e BGB ist eindeutig. Der betreuende Arzt hat den Patienten = Spieler über den komplexen Sachverhalt seiner Erkrankung und den daraus resultierenden Folgen und Maßnahmen aufzuklären:

Der Arzt ist dem Patienten zur umfassenden Aufklärung verpflichtet. Sie erschöpft sich nicht darin, den Patienten über Art, Umfang und Durchführung der geplanten Behandlung/Operation aufzuklären (sog. Verlaufsaufklärung).

Der Patient hat auch ein Recht darauf, über alle nicht völlig außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegenden Risiken aufgeklärt zu werden (sog. Risikoaufklärung).

Der Patient hat auch einen Anspruch darauf, über seinen Zustand genauestens aufgeklärt zu werden. Die Diagnose ist ihm mitzuteilen (sog. Krankheitsaufklärung).

Im Rahmen der therapeutischen Aufklärung ist der Arzt gegenüber seinem Patienten verpflichtet, diesen auch über die weiteren Umstände, die notwendig erscheinen, damit die Behandlung erfolgreich sein kann, zu informieren.

Der Arzt ist dem Patienten gegenüber auch zur wirtschaftlichen Aufklärung verpflichtet, wenn der Patient offensichtlich nicht um das mit der Behandlung verbundene Kostenrisiko weiss. Die Aufklärung endet aber nicht mit der Information darüber, dass Kosten anfallen, sondern mit der Information darüber, in welcher Höhe diese aller Voraussicht nach anfallen werden.

Der Patient hat auch ein Recht darauf, über alternative Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt zu werden, wenn es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte Behandlungsmöglichkeiten gibt, die mit unterschiedlich hohen Risiken behaftet sind. Dieser Anspruch besteht nur dann nicht, wenn es mehrere Methoden gibt, die aber nicht gleichwertig sind.


Im Endeffekt entscheidet nur der Arzt, unter Einbindung des "aufgeklärten" Patienten, über den Therapieweg und auch über den Beginn der Arbeitsfähigkeit.

Ein Spieler, der aus persönlichem Ehrgeiz (welcher mit dem des Vereins oft deckungsgleich sein mag) zu früh wieder voll einsteigt, müsste formal rechtlich einen Haftungsausschluss für den betr. Arzt unterzeichnen.

Ansonsten bleibt immer der Arzt in der Haftung, nicht der Verein oder der Spieler.

Mir könnte man den Job eines Vereinsarztes - im Profibereich - schenken...


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1512587 Einträge in 16245 Threads, 14345 registrierte Benutzer Forumszeit: 11.12.2025, 20:15
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln