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BVB identifiziert 61 Tatverdächtige (BVB)

simie, Krefeld, Freitag, 17.02.2017, 15:23 (vor 3228 Tagen) @ Micawber

Es kommt bei der Bewertung immer auf den Kontext an. In manchen Situationen kann schon hartnäckiges Duzen eine Beleidigung sein, in anderen nicht mal das Wort "Arschloch".
Hinzu kommen dann solche Einschränkungen,dass Kollektivbeleidigungen eben nicht strafbar sind.
Daher dürften nur die wenigsten Banner strafrechtlich relevant sein.


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