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OLG Köln verurteilt Böllerwerfer (Fußball und Sport allgemein)

Weeman, Hinterm Knauber, Donnerstag, 09.03.2017, 14:38 (vor 3264 Tagen) @ Raducanu

Ich glaube hier würde keiner eine Zahlung an die Verletzten kritisieren. Hier gehts ja nur um die weitergereichte Summe des DFB.
Hier wird von niemandem der Täter zum Opfer gemacht.
Zumindest nicht im eigentlichen Sinne des Satzes (vollkommene Umkehr).


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