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OLG Köln verurteilt Böllerwerfer (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 09.03.2017, 16:55 (vor 3264 Tagen) @ Matze0989

Da sich die Schadensersatzhaftung hinsichtlich der Verbandsstrafe hier aus vertraglicher Haftung und gerade nicht aus § 823 BGB (keines der genannten Rechtsgüter betroffen) ergeben dürfte, gilt das nicht mit der Insolvenfestigkeit...

Stimmt... Anspruch aus Vertrag. Du hast Recht.


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