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SZ Exklusiv: Ismaik will gegen 50+1 Regel klagen (Fußball und Sport allgemein)

AdamSmith, ..., Samstag, 03.06.2017, 02:18 (vor 3147 Tagen) @ Kulibi77

welches Entertainment-Unternehmen?

Keine Ahnung, die theoretische Ismaik-ShoppingCenter-KG, die eine Fussballmannschaft hat, die gegen regionale Konkurrenten antreten möchte um damit Werbung für das am Stadion befindliche Shopping-Center zu machen.
Ich hatte Entertainment-Unternehmen auch mehr geschrieben, um deutlicher zwischen dem traditionellen Bild des Fussballs und der ökonomischen Realität zu unterscheiden.

Wo wird er behindert? Weil die Satzung ihn an einer imaginären Transaktion hindert? Kann ich auch den Verband verklagen weil ich in meiner Traumwelt auch einen Verein übernehmen will?

Wenn du einen klar definierten Geschäftsplan hast, wie du mit einer Fussballmannschaft Geld verdienen willst, schon.

Das die Beschränkung auf Vereine als Mehrheitseigner eine Beschränkung im Sinne des Wettbewerbsrechts ist, ist denke ich klar. Auch das Wettbewerbsrecht auf die Organisation von Fussball-Ligen anwendbar ist.
Spannender wird die Frage, ob 50+1 unter die Freistellungsvorraussetzungen fällt. Das Hauptargument ist die Sicherung eines sportlich fairen Wettbewerbs.

Man könnte das relativ einfach regeln, indem man die Spielordnungen von Sportverbänden vom Wettbewerbsrecht explizit ausnimmt. Das muss allerdings im Bundestag erfolgen.


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