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Süddeutsche zu 1860: Insolvenz in Eigenregie? (Fußball allgemein)

Schnippelbohne, Bauernland, Samstag, 10.06.2017, 16:22 (vor 2509 Tagen) @ Ulrich

Mal ne Frage an die Experten: Wenn er wirklich gegen 50+1 klagen will, muss er doch einen entsprechendes Eigeninteresse, einen Klagegrund vortragen? D.h müsste er nicht nachweisen, dass er die Mehrheit an 1860 sicher übernehmen würde, wenn 50+1 nicht wäre? Wie will ihm das gelingen, wenn die eV-Mitglieder trotzdem einfach dagegen stimmen könnten? Die Mehrheit im eV kann er ja nicht erzwingen. Wäre das nicht ein Grund, die Klage abzuweisen? Nach dem Motto "Hassan, was willst du überhaupt? Du bekommst die Mehrheit doch sowieso nicht, egal ob mit 50+1 oder ohne. Warum sollen wir Richter also darüber entscheiden?"
Meiner Meinung nach könnte man nur einen Klagegrund haben, wenn man zB mit einer neu gegründeten Fußball-Gesellschaft, die einem mehrheitlich gehört, keine Ligazulassung bekäme mit Verweis auf 50+1. Bei einem existierenden eV kann ich doch nie nachweisen, dass es an 50+1 lag, dass ich nicht die Mehrheit übernehmen konnte und nicht an am Abstimmverhalten der Vereinsmitglieder.


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