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Confed Cup Montag, 19. Juni (Spieltage)

Kulibi77, Montag, 19.06.2017, 19:44 (vor 2475 Tagen) @ Scrutinizer

Das ist alles im Spielervermittlerreglement geregelt. Die Vergütung hat sich am Bruttogehalt des Spielers zu orientieren. Dabei stehen dem Berater mind. 3% des jährlichen Bruttogehalts über die gesamte Vertragslaufzeit zu. Das ist einklagbar von Seiten des Beraters. Dem Berater steht auch ein Anteil an einer signing fee zu. Der Spieler kann dem Verein diese Zahlungsverpflichtung übertragen. Hierbei hat Draxler im Vertrag mit seinem Berater 15% vereinbart und Schalke hat zugestimmt diese Vergütung zu übernehmen (die 450.000 Euro pro Saison sind exakt 15% der angeblich 3 Millionen Gehalt die Draxler im neuen Vertrag erhielt). Im Endeffekt also eine Ersparnis für Draxler. Denn der hätte die vertraglich vereinbarten 15% ansonsten selber bezahlen müssen. Das ist erstmal vollkommen normal und wird auch bei uns üblich sein. Die Berater arbeiten ja nicht auf Erfolgsbasis, sondern haben bereits vor den Verhandlungen feste Verträge mit den Spielern, die eine bestimmte prozentuale Vergütung anhand des Bruttogehalts und des Handgelds vorsieht, so wie es die FIFA vorschreibt. Dass sich das Beraterhonorar am Spielergehalt orientiert ist ja nur zum Vorteil der Spieler.

Das eigentlich interessante ist das Beteiligungen an Transfererlösen (eigentlich) verboten sind und 15% ein bißchen hoch ist. Üblich sind eher um die 10%.


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