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Keine Anfrage für BVB-Stürmer - Das lange Warten auf Aubameyangs Entscheidung (BVB)

VinnieJones, nähe Münster, Montag, 26.06.2017, 18:10 (vor 2508 Tagen) @ Finanztaktiker

Dass eine mögliche Ablöse erst im Juli verbucht würde ist logisch, aber langsam wird man Klarheit in der Kaderplanung haben wollen. Deswegen denke ich spätestens in einer Woche ist die Tür für einen Transfer zu, da sonst die Zeit zur Verpflichtung eines Nachfolgers knapp wird, der ja auch den Großteil der Vorbereitung mitmachen sollte.


Du kannst die Ablöse aber nur dann erst im Juli verbuchen, wenn die Tinte auf dem Vertrag erst im Juli trocken ist. Wenn der Vertrag geschlossen ist, es also verkündet werden kann, muss die Ablöse in diesem Geschäftsjahr verbucht werden. Der Vertrag wird also erst dann dingfest gemacht und verkündet, wenn schon der 30. Juni vorbei ist.

Also zumindest ist bei einer Ware der Leistungszeitpunkt entscheidend für die Verbuchung des Umsatzes. Beispiel: Vertragsabschluss zum Kauf eines Autos im Dezember 2016. Liefertermin Januar 2017... dann wäre der Umsatz im Jahr 2017 zu verbuchen.


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