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Der DFB auch ein wenig (Fußball allgemein)

Klopfer ⌂, Dortmund, Dienstag, 22.08.2017, 17:01 (vor 2433 Tagen) @ Schnippelbohne

Vertragsstrafe auf Basis der Ticket-AGB:
"14.1
Im Falle eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB-TEK, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.4 [Untersagung des kommerziellen Weiterverkaufs], 11 oder 11 dieser AGB-TEK, ist Eintracht Frankfurt ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB-TEK möglichen Sanktionen berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu 2.500,- Euro gegen den betreffenden Kunden zu verhängen."

Das hat was von Satire.
Da kriegt die Eintracht doch nie im Leben einen Titel drauf.
Wie sollte denn diese Vertragsstrafe überhaupt vollstreckt werden, Moskau Inkasso, oder wie ?

SGG
Klopfer


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